Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Schoellerbank Aktiengesellschaft wegen Verletzung von Organisationsvorschriften und Depotbankbestimmungen

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) und zweier Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 (bis ins Jahr 2019) gegen die Schoellerbank Aktiengesellschaft als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 34.000,- verhängt hat. Konkret hat die Schoellerbank Aktiengesellschaft gegen allgemeine organisatorische Anforderungen in Bezug auf die Compliance-Funktion (WAG 2018 iVm Delegierten Verordnung (EU) 2017/565) und die Vergütungsbestimmungen (InvFG 2011) verstoßen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT wegen Verletzung von Berichtspflichten gegenüber Kunden

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Erbringung von Anlageberatungstätigkeiten gegenüber Kunden gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 14.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe von 2.500,– Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat durch die Erteilung von Handelsaufträgen und deren nachfolgende Änderung an insgesamt drei Handelstagen den Tatbestand der Marktmanipulation verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die S Immo AG wegen verspäteter Veröffentlichung eines Eigengeschäftes

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch eine verspätete Veröffentlichung eines Eigengeschäfts gegen die S Immo AG als juristische Person mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 16.000,- im Wege einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die BNP Paribas Asset Management Holding S.A. und BNP Paribas Asset Management France S.A.S wegen Verstößen gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die BNP Paribas Asset Management Holding S.A. sowie die BNP Paribas Asset Management France S.A.S jeweils als juristische Personen im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der 4 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, mittels Straferkenntnis  Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 160.000,- verhängt hat. Die oben genannten Unternehmen haben es unterlassen, das Überschreiten der jeweiligen Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA sowie dem Emittenten (S&T AG) mitzuteilen. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Wiener Privatbank SE wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) durch Unterlassen der Feststellung und Überprüfung sämtlicher Eigentümer eines in der höchsten Risikoklasse geführten Kunden gegen die Wiener Privatbank SE als juristische Person mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 154.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe von 600,– Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat durch den Abschluss von Scheingeschäften den Tatbestand der Marktmanipulation (Crossings) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Erste Asset Management GmbH wegen Verstößen gegen das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011)

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht das Straferkenntnis der FMA gegen die Erste Asset Management GmbH (überwiegend als Gesamtrechtsnachfolgerin der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.) wegen Verstößen gegen Veranlagungsbestimmungen (2 Spruchpunkte), einem Verstoß gegen die bewilligten Fondsbestimmungen und einer verspäteten Übermittlung eines Prüfberichtes über einen Rechenschaftsbericht mit Maßgaben betreffend die Zurechnungsthematik in der Sache bestätigt hat. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe auf 32.000,00 Euro herabgesetzt wurde. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die BNP Paribas SA wegen Verletzung der Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen im Rahmen ihres Marktauftritts

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch eine Verletzung der Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen hinsichtlich des Marktauftritts gegen die BNP Paribas SA als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz  (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 235.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen European Lithium Limited wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR VO (EU) 596/2014) und das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) durch die Verbreitung von Informationen und Nachrichten, die falsche und irreführende Signale in Bezug auf ein Finanzinstrument an den Markt ausgesendet haben, gegen die European Lithium Limited als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz  (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 160.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe von EUR 400,– (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG) wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat durch den Abschluss eines Scheingeschäfts den Tatbestand der Marktmanipulation (Crossing) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Verantwortliche der Merkur Versicherung AG wegen Verstoß gegen Informationspflichten in Kundeninformationsschreiben

Österreichs Finanzmarktaufsicht teilt mit, dass sie gegen die im Tatzeitraum Verantwortlichen der Merkur Versicherung AG wegen Verletzung der Informationspflichten in Informationsschreiben betreffend die Prämienanpassung bei Krankenversicherungen nach Art der Leben (§ 135e Abs. 2 VAG 2016 iVm § 5 KV-InfoV ) im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG Geldstrafen iHv 4.000 Euro bzw 3.600 Euro verhängt hat. Konkret hatte die Merkur Versicherung AG die Versicherten im Informationsschreiben zur Prämienanpassung nicht – wie gesetzlich vorgesehen – über ihr Recht, den Versicherungsvertrag mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessenen geänderten Leistungen zu verlangen, informiert. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group, die VIENNA INSURANCE GROUP AG WIENER Versicherung Gruppe sowie den Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group wegen Verstößen gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group, die VIENNA INSURANCE GROUP AG WIENER Versicherung Gruppe sowie den Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group jeweils als juristische Personen wegen verspäteter Mitteilung der Unterschreitung der 10 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, eine Geldstrafe iHv jeweils EUR 226.667,- verhängt hat. Die o.g. Unternehmen haben es unterlassen, das Unterschreiten der jeweiligen Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie dem Emittenten (S IMMO AG) mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Der Beitrag Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group, die VIENNA INSURANCE GROUP AG WIENER Versicherung Gruppe sowie den Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group wegen Verstößen gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) erschien zuerst auf FMA Österreich.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Monte Rosa Privatstiftung wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die Monte Rosa Privatstiftung wegen verspäteter Veröffentlichung einer Directors´ Dealings-Meldung im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 8.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die DO&CO Aktiengesellschaft wegen Verstoß gegen die Ad-Hoc Meldepflicht

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht das Straferkenntnis der FMA vom 12.03.2020 in Höhe von EUR 318.000,- gegen die DO & CO Aktiengesellschaft wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung (Art 17 Marktmissbrauchsverordnung, Verordnung (EU) 596/2014) im Jahr 2018 vollinhaltlich bestätigt hat. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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