Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die Monte Rosa Privatstiftung wegen verspäteter Veröffentlichung einer Directors´ Dealings-Meldung im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 8.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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