FMA-Bericht zum 2. Quartal 2021 der österreichischen Pensionskassen: verwaltetes Vermögen + 5,9% auf Rekordwert von € 26,2 Mrd., Veranlagungsperformance +2,8%.

Zum Ende des 2. Quartals 2021 betrug das von den österreichischen Pensionskassen verwaltete Vermögen € 26,2 Mrd., ein Anstieg um +2,83% zum Vorquartal. Die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten im Pensionskassensystem hat sich im 2. Quartal um +0,56% auf knapp über eine Million Personen erhöht; in etwa 12,2% von diesen, also in etwa 122.000 Personen, beziehen bereits eine Pensionsleistung. Die von der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) errechnete Veranlagungsperformance betrug in den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 +4,78%, das Plus im 2. Quartal lag bei 2,83%. Im Schnitt der vergangenen drei, fünf und zehn Jahre beträgt die Performance +4,8%, +4,7% bzw. +4,5%. Dies geht aus dem heute von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichten Bericht über das 2. Quartal 2021 der österreichischen Pensionskassen hervor.Das Vermögen der Pensionskassen wird zu 97,2% indirekt über Investmentfonds gehalten. Durchgerechnet in Veranlagungsklassen machen Aktien mit 39,4% den größten Anteil aus, gefolgt von Schuldverschreibungen mit 34,2%, Guthaben bei Kreditinstituten mit 6,9% und Immobilien 5,3%. Der Rest entfällt auf sonstige Vermögenswerte. Das Vermögen war nach Währungsabsicherungsgeschäften zu 30,1% in ausländischer Währung veranlagt.
Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter: www.fma.gv.

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Winbitx

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Winbitx
mit angeblichem Sitz in
London
Web: www.winbitx.com
E-Mail: [email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 14.09.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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24NewsTrade / Baumont Group LTD

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
24NewsTrade / Baumont Group LTD
mit angeblichem Sitz in
Beachmont, Kingstown St. Vincent und die Grenadinen
www.24news.trade
E-Mail: [email protected];
[email protected]
[email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 11.09.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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Sunton Capital Limited

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Sunton Capital Limited
mit angeblichem Sitz in London
Web: www.suntonfx.com
E-Mail: [email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 10.09.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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ABC Investing, Inc.

Trading Scam News Editor - March 27, 2024: Austrian Financial Regulators Austrian Financial Regulators ABC Investing, Inc.

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
ABC Investing, Inc.
Home
mit angeblichem Sitz in New York
[email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und erfolgte am 10.09.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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NOV BANK bzw NOV-BANK

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:NOV BANK bzw NOV-BANK
mit angeblichem Sitz in Celle/Deutschland
https://nov-bank.com
[email protected]
[email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage(§ 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall Bankwesengesetz) noch die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (§ 1 Abs 1 Z 2 Bankwesengesetz) noch der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (§ 1 Ab. 1 Z 3 Bankwesengesetz) noch die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten (§ 1 Abs 1 Z 6 Bankwesengesetz) gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 10.09.2021auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Schoellerbank Aktiengesellschaft wegen Verletzung von Organisationsvorschriften und Depotbankbestimmungen

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) und zweier Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 (bis ins Jahr 2019) gegen die Schoellerbank Aktiengesellschaft als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 34.000,- verhängt hat. Konkret hat die Schoellerbank Aktiengesellschaft gegen allgemeine organisatorische Anforderungen in Bezug auf die Compliance-Funktion (WAG 2018 iVm Delegierten Verordnung (EU) 2017/565) und die Vergütungsbestimmungen (InvFG 2011) verstoßen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Offener Brief von FMA und 24 weiteren europäischen Aufsichtsbehörden und Nationalbanken betreffend die Umsetzung des Basel III-Rahmenwerks

Die Europäische Kommission bereitet derzeit einen Legislativvorschlag zur Umsetzung der letzten Teile des in Reaktion auf die weltweite Finanzkrise von 2007 bis 2010 global vereinbarten Basel III-Rahmenwerks für die Bankenregulierung vor. In diesem Zusammenhang wenden sich insgesamt 25 hochrangige Vertreter von europäischen Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken, darunter Helmut Ettl, Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie Robert Holzmann, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, in einem gemeinsamen offenen Brief an die für diesen Legislativvorschlag zuständigen Vertreter der Europäischen Kommission, Kommissarin Mairead McGuinness und Generaldirektor John Berrigan.
In ihrem Brief mahnen Bankenaufseher und Notenbanker nachdrücklich eine in allen Aspekten vollständige, zeitnahe und konsequente Umsetzung des Basel III‑Rahmenwerks in der EU ein. Sie sprechen sich für eine sowohl dem Wortlaut als auch der Intention entsprechende Umsetzung des global vereinbarten Rahmenwerks und somit gegen jedwede Verwässerung aus, da sich gerade jetzt in der Pandemie zeigt, dass widerstandsfähigere Banken die Realwirtschaft auch in Krisenzeiten deutlich besser unterstützen können.
Konkret bezieht sich der Appell auf drei Bereiche: (i) eine einfache und transparente Umsetzung des Output-Floors für interne Modelle unter Berücksichtigung aller in der EU geltenden Eigenmittelanforderungen, (ii) eine zur Gänze Basel III-konforme Umsetzung des neuen, risikosensitiveren Kreditrisikostandardansatzes sowie (iii) einen weitestgehenden Verzicht auf EU-spezifische Abweichungen vom global vereinbarten Basel III-Rahmenwerk.

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Market Bull LTD

Trading Scam News Editor - March 27, 2024: Austrian Financial Regulators Austrian Financial Regulators Market Bull LTD

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Market Bull LTD
mit angeblichen Sitz in
London
Web:
www.marketbull.co.uk
E-Mail:
[email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 07.09.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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Bestandübertragung

Bestandsübertragung von der American Security Life Insurance Company Ltd. auf die YOUPLUS Assurance AG
Die American Security Life Insurance Company Ltd. mit Sitz in Austrasse 14, 9495 Triesen, Liechtenstein, beabsichtigt, ihren gesamten Lebensversicherungsbestand im Wege einer Verschmelzung auf die YOUPLUS Assurance AG mit Sitz in Austrasse 14, 9495 Triesen, Liechtenstein, zu übertragen.
Nach den Angaben der liechtensteinischen Aufsichtsbehörde sind davon auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Österreich betroffen.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT wegen Verletzung von Berichtspflichten gegenüber Kunden

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Erbringung von Anlageberatungstätigkeiten gegenüber Kunden gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 14.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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www.windsorglobalaustria.com

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
dem unbekannten Betreiber der Website
www.windsorglobalaustria.com
mit angeblichen Sitz in 1060 Wien
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und erfolgte am 03.09.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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Bestandübertragung

Bestandübertragung von der Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft auf die Provinzial Rheinland Versicherung AG.
Die Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft mit Sitz Provinzial-Allee 1, 48159 Münster, Deutschland, beabsichtigt, ihren gesamten Nicht-Lebensversicherungsbestand auf die Provinzial Rheinland Versicherung AG mit Sitz in Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf, Deutschland, zu übertragen.
Es ist davon auszugehen, dass auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Österreich betroffen sind.

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