Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) durch Unterlassen der Feststellung und Überprüfung sämtlicher Eigentümer eines in der höchsten Risikoklasse geführten Kunden gegen die Wiener Privatbank SE als juristische Person mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 154.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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