Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe von 2.500,– Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat durch die Erteilung von Handelsaufträgen und deren nachfolgende Änderung an insgesamt drei Handelstagen den Tatbestand der Marktmanipulation verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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