Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch eine Verletzung der Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen hinsichtlich des Marktauftritts gegen die BNP Paribas SA als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz  (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 235.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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