Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die BNP Paribas Asset Management Holding S.A. sowie die BNP Paribas Asset Management France S.A.S jeweils als juristische Personen im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der 4 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, mittels Straferkenntnis  Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 160.000,- verhängt hat. Die oben genannten Unternehmen haben es unterlassen, das Überschreiten der jeweiligen Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA sowie dem Emittenten (S&T AG) mitzuteilen. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.

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