Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group, die VIENNA INSURANCE GROUP AG WIENER Versicherung Gruppe sowie den Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group jeweils als juristische Personen wegen verspäteter Mitteilung der Unterschreitung der 10 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, eine Geldstrafe iHv jeweils EUR 226.667,- verhängt hat. Die o.g. Unternehmen haben es unterlassen, das Unterschreiten der jeweiligen Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie dem Emittenten (S IMMO AG) mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Der Beitrag Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group, die VIENNA INSURANCE GROUP AG WIENER Versicherung Gruppe sowie den Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group wegen Verstößen gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) erschien zuerst auf FMA Österreich.

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