Uni-Coins

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Uni-Coins
mit angeblichem Sitz in 1230 Wien
Web: https://uni-coins.global
E-Mail: [email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegenahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 21.07.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die BNP Paribas Asset Management Holding S.A. und BNP Paribas Asset Management France S.A.S wegen Verstößen gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die BNP Paribas Asset Management Holding S.A. sowie die BNP Paribas Asset Management France S.A.S jeweils als juristische Personen im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der 4 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, mittels Straferkenntnis  Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 160.000,- verhängt hat. Die oben genannten Unternehmen haben es unterlassen, das Überschreiten der jeweiligen Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA sowie dem Emittenten (S&T AG) mitzuteilen. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.

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Glare Markets

Trading Scam News Editor - April 26, 2024: FMA Austria Alerts FMA Austria Alerts Glare Markets

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Glare Markets
Web: https://glaremarkets.com
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 13.07.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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EffortWe Global Limited

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
EffortWe Global Limited
https://www.effortwe365.com/
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 13.07.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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HF and Company Ltd bzw HF Global Management Ltd

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
HF and Company Ltd bzw HF Global Management Ltd
Angebliche Sitze: Seychellen bzw Sofia/Bulgarien
Webseite: https://worldstocks.co
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 13.07.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Wiener Privatbank SE wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) durch Unterlassen der Feststellung und Überprüfung sämtlicher Eigentümer eines in der höchsten Risikoklasse geführten Kunden gegen die Wiener Privatbank SE als juristische Person mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 154.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Immobilienrendite Investitions- und Entwicklungs-AG

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gemäß § 19 Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG 2019) eine Entscheidung, wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2017/1129 eine verwaltungsrechtliche Sanktion oder andere verwaltungsrechtliche Maßnahme zu verhängen, auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.
Die FMA teilt deshalb mit, dass der
Immobilienrendite Investitions- und Entwicklungs-AGFN 312506 vHollandstraße 14, Top 101, 1020 Wienwww.immobilienrendite.at
mit Bescheid vom 23.06.2021 aufgetragen wurde, öffentliche Angebote gemäß Artikel 2 lit d Verordnung (EU) 2017/1129 unter der Ausnahme gemäß Artikel 1 Absatz 4 lit b Verordnung (EU) 2017/1129 von Wertpapieren mit der ISIN AT0000A2R9U2, der ISIN AT0000A2R9V0 und der ISIN AT0000A2R9T4 zu unterlassen.
Darüber hinaus hat die Immobilienrendite Investitions- und Entwicklungs-AG, zukünftige öffentliche Angebote gemäß Artikel 2 lit d Verordnung (EU) 2017/1129 unter der Ausnahme gemäß Artikel 1 Absatz 4 lit b Verordnung (EU) 2017/1129 von Wertpapieren zu unterlassen, die in Ihrer Gesamtheit einen angesprochenen Adressatenkreis von mehr als 150 Personen übersteigen.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Gemäß § 21 Kapitalmarktgesetz 2019 können Verbraucher im Sinne des § 1 Absatz 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz von einem prospektpflichtigen Angebot von Wertpapieren ohne vorhergehende Veröffentlichung eines Prospekts, von ihrem Angebot oder vom Vertrag zurücktreten.

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„Reden wir über Geld“ – Fondsgebühren: Vergleichen Sie! Beim Kauf von Fondsanteilen fallen Kosten an. Ist Ihr Fonds teuer oder günstig?

Anlässlich der Veröffentlichung der „FMA-Marktstudie über Fondsgebühren von österreichischen Publikumsfonds“ erklärt die FMA in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ was ein Investmentfonds ist und welche Arten von Kosten beim Kauf von Fondsanteilen anfallen können. Die aktuellen Durchschnitts- und Maximalwerte der verschiedenen Kostenarten sind – gegliedert nach Fondskategorie – in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.  
„Mit der neuen Ausgabe von ‚Reden wir über Geld‘ möchten wir Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, laufende Kosten und Ausgabeaufschläge über alle Anlagekategorien hinweg zu vergleichen.“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. Diese Kostentransparenz ermögliche Anlegern eine für ihr Anlagebedürfnis maßgeschneiderte Entscheidung zu treffen. Wie bei jedem Investment sei dabei stets der Grundsatz zu beachten: Je höher der Ertrag, desto höher das Risiko, so der FMA-Vorstand.
Die FMA führt jährlich eine Marktstudie zu Fondsgebühren durch. Heuer wurden die jeweils im Kundeninformationsdokument (KID) angegebenen Kosten von 1.014 österreichischen Investmentfonds analysiert und zum leichteren Kostenvergleich Durchschnittswerte errechnet. Das Ergebnis zeigt auch dieses Jahr wieder, dass Fonds mit einer höheren Risikoklasse höhere Gebühren verlangen. Nachhaltige Fonds, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert sind, verlangen im Vergleich zum Gesamtmarkt geringfügig niedrigere Gebühren.
Die neue Ausgabe von „Reden wir über Geld“ finden Sie unter folgendem Link.
Rückfragehinweis für Journalisten:
MMag. Annemarie Bauer, Bakk.

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FMA-Marktstudie 2021 zu Fondsgebühren von österreichischen Publikumsfonds: laufende Gebühren gleich, aber signifikanter Rückgang bei Ausgabeaufschlägen.

Die Fondsgebühren, die für Anleger bei österreichischen Publikumsfonds anfallen, haben sich zum Stichtag 31.12.2020, verglichen mit dem Jahresultimo 2019, nicht signifikant verändert. So betragen die maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren im volumengewichteten Mittelwert 1,24 % (2019: 1,23%), die laufenden jährlichen Kosten 1,13% (1,14%); die maximalen Ausgabeaufschläge bei Anteilsscheinerwerben sind hingegen signifikant gefallen, von 3,60% 2019 auf 2,80% im Jahr 2020. Dies geht aus der heute veröffentlichten, jährlichen „FMA-Marktstudie über Fondsgebühren von österreichischen Publikumsfonds“ hervor, die die Angaben im gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationsdokument (KID) sowie in den Fondsbestimmungen von 1.014 Fonds mit einem Gesamtvolumen von mehr als € 105 Mrd. zum Stichtag 31.12.2020 analysiert hat. Die Studie stellt tabellarisch und leicht verständlich die Kennzahlen detailliert und differenziert nach Fondstyp, Veranlagungsstrategie sowie Risikoklasse dar und vergleicht diese überdies mit europäischen Kennzahlen.
„Die jährliche Marktstudie der FMA gibt den Anlegern die Möglichkeit, allein anhand der Angaben im gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationsdokument zu einem bestimmten Produkt dessen Gebühren mit dem Durchschnitt dieser Veranlagungskategorie, aber auch mit den Kostenstrukturen anderer Anlagekategorien oder Risikoklassen zu vergleichen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Wir schaffen so Markttransparenz und helfen dem Verbraucher, eine für sein Anlagebedürfnis maßgeschneiderte Entscheidung zu treffen.“
Je höher das Risiko, desto höher die Fondsgebühren
Signifikante Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Veranlagungsstrategien und Risikoklassen. Die im Schnitt niedrigsten Fondsgebühren weisen kurzfristige Rentenfonds, gefolgt von Rentenfonds, Immobilienfonds, Mischfonds und Aktienfonds auf. So liegen zum Beispiel die maximalen Verwaltungsgebühren bei Rentenfonds im Schnitt bei 0,98%, bei Aktienfonds bei 1,60%, die laufenden Kosten bei 0,65% zu 1,66%, wobei sich die Werte gegenüber dem Vorjahr kaum verändert haben. Die maximalen Ausgabeaufschläge haben sich im Mittelwert bei beiden Fondstypen verringert: bei Rentenfonds von 3,41% auf 2,49%, bei Aktienfonds von 4,25% auf 3,13%, wobei auch die Ausgabeaufschlagsdifferenz verkleinert wurde, von 1,12% auf 0,92%. Signifikant ist nach wie vor der Zusammenhang zwischen Risikoklasse und Höhe der Gebühren: Je höher das Risiko, desto höher tendenziell auch die Fondsgebühren, wobei hier auch der Konnex zur Anlagestrategie zu sehen ist. Der im Volumen am stärksten wachsende Fondstyp, nachhaltigkeitsorientierte Fonds[1], weisen im Vergleich zum Gesamtmarkt aggregiert niedrigere Gebühren bei den laufenden Kosten und maximalen Ausgabeaufschlägen auf.  Die gesamte „FMA-Marktstudie über Fondsgebühren von österreichischen Publikumsfonds 2021“ finden Sie auf der Website der FMA unter folgendem Link.
Rückfragehinweis für Journalisten:
Klaus Grubelnik+43 / (0)1 / 24959-6006+43 / (0)676 / 88 249 516
[1] Insbesondere Nachhaltigkeitspublikumsfonds gemäß österreichischem Umweltzeichen 49 für nachhaltige Finanzprodukte.

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KG Finances

Trading Scam News Editor - April 26, 2024: FMA Austria Alerts FMA Austria Alerts KG Finances

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
KG Finances
mit angeblichem Sitz in
Genève, Suisse
[email protected]
www.kg-finances.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der die Vermittlung von Kreditgeschäften gemäß § 1 Abs 1 Z 18 lit b Bankwesengesetz nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 03.07.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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SwissFutureFX

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
SwissFutureFX
mit angeblichem Sitz in London, Zürich und Frankfurt am Main
https://www.swissfuture-fx.com
[email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 03.07.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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IPM Systematic Macro Fund (Ireland), Teilfonds des Umbrellafonds IPM Global Fund plc

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen des ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „IPM Systematic Macro Fund (Ireland)“, Teilfonds des Umbrellafonds „IPM Global Fund plc“, welcher vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „IPM Informed Portfolio Managment AB“ verwaltet wird, in Österreich untersagt.

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MCP Private Capital Fund IV SCSp und MCP Private Capital (Feeder) Fund IV SCSp

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Ziffer 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „MCP Private Capital Fund IV SCSp” und „MCP Private Capital (Feeder) Fund IV SCSp”, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „Mirabella Malta Limited“ verwaltet werden, in Österreich untersagt.

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Seabreeze Partners Ltd

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit
Seabreeze Partners Ltd
Commonwelth of Dominica
https://profitassist.io
[email protected]
[email protected]
[email protected]
+74992131285
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7, 7a Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 30.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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