„Reden wir über Geld“: FMA warnt Kleinanleger vor der Marktmanipulationsform „Pump and dump“

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt Kleinanleger in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ vor „Pump and dump“, einer häufigen Form von Marktmanipulation an der Börse. „Pump and dump“ ist auch als „Scalping“, also Skalpieren der Anleger, bekannt – sie können dadurch sehr viel Geld verlieren. 
Bei dieser Form der Marktmanipulation versuchen Manipulanten, durch „heiße Anlagetipps“ in Börsebriefen, Spam-Mails oder Social-Media-Kanälen, eine künstliche Nachfrage nach einer Aktie, die einen sehr geringen Wert hat oder in Wirklichkeit ganz und gar wertlos ist, auszulösen und deren Kurs manipulativ in die Höhe zu treiben. Sie selbst haben sich zu niedrigen Kursen damit eingedeckt und werfen die Aktien dann – beim künstlich erzeugten Höchstkurs – auf den Markt, und der Kurs stürzt sofort wieder ins Bodenlose. Die Anleger, die sich durch die „heißen Anlagetipps“ täuschen ließen und gekauft haben, bleiben auf den in Wahrheit wertlosen Wertpapieren sitzen und müssen große Verluste hinnehmen.
„Pump and dump“ findet häufig in weniger liquiden Wertpapieren statt. Gehandelt werden diese meist auf sogenannten Multilateral Trading Facilities (MTF). Da das börsennotierte Aktienvolumen relativ klein und die ordnungsgemäße Handelsaktivität gering ist, bedarf es nur weniger neuer Investoren, um den Preis und das gehandelte Volumen nach oben zu treiben.
Weitere Informationen darüber wie sich Kleinanleger schützen können, und was sie tun können falls sie Opfer einer Marktmanipulation wurden sind in der neuen Ausgabe von „Reden wir über Geld“ nachzulesen.
Rückfragehinweis für Journalisten:
MMag. Annemarie Bauer, Bakk.

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Premium Trade

Trading Scam News Editor - March 26, 2024: FMA Austria Alerts FMA Austria Alerts Premium Trade

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Premium Trade
bzw
Dzikanta Limited
mit angeblichen Sitz in
Beachmont Kingstown, Saint Vincent and the Grenadines
bzw Frankfort, Michigan, USA
Web: https://premiumtrade.cc/
E-Mail: [email protected]
Tel: (518) 399-4188
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet. Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 27.08.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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Thelivemarket

„Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Thelivemarket
mit angeblichem Sitz in Queensland 4510, Australien
Web: www.thelivemarket.com ; trade.thelivemarket.com
E-Mail: [email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet. Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 27.08 2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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AlgofGain

„Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
AlgofGain
mit angeblichem Sitz in 1030 Wien
https://algofgain.com/
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 27.08.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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ABSystem & Energy Markets

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
ABSystem
bzw
Donnybrook Consulting Ltd
mit angeblichem Sitz in
Roseau Valley, Commonwealth of Dominica
Web: https://absystem.pro/de/
E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]
Tel: +49 30 726111909, +44 7503 810712, +44 7776 792177, +44 7735 738548, +43 720 141675, +43 720 143941, +78123367491, +34886080047, +48221046436
Sowie
Energy Markets
mit angeblichem Sitz in
Roseau Valley, Commonwealth of Dominica
Web: https://energy-markets.co
E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]
Tel: +4372 014 39 76, +7495 374-45-35
Diese Anbieter haben keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 26.08.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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FRANCE-CAPITALBK

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
„FRANCE-CAPITALBK“
https://market.capitalbk-france.com
[email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 20.08.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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FMA stellt beim Handelsgericht Wien den Antrag auf Insolvenzeröffnung über das Vermögen der „Autobank AG“.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute, 17.08.2021, beim Handelsgericht Wien den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der „Autobank AG“ mit Sitz in 1100 Wien, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3, gestellt.
Bereits am 30.07.2021 hat die FMA der Autobank AG per Bescheid gemäß § 7 Abs. 2 Z 4 Bankwesengesetz (BWG) die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und Frau Dkfm. Dorotea-E. Rebmann gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. b BWG zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissärin) bestellt.
Am 12.08.2021 informierte die Autobank die FMA mit Anzeige nach § 73 Abs. 1 Z 6 BWG, dass sie zahlungsunfähig ist, da die Einlagensicherung Austria GmbH Rückzahlungsansprüche in Höhe von rund € 72,9 Mio. fällig gestellt hat. Sie legte dar, dass die derzeit vorhandenen liquiden Mittel in Höhe von rund € 44,8 Mio. nicht ausreichen, die fällige Verpflichtung zu begleichen, und ihr dies auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein werde.
Überdies kann sich die Forderung der Einlagensicherung Austria GmbH in Abhängigkeit von deren Inanspruchnahme noch auf in etwa € 107 Mio. erhöhen, da Einlagen in dieser Höhe durch diese gesichert sind.
Die vorhandene Liquiditätslücke übersteigt das von der Rechtsprechung tolerierte Maß, weshalb die FMA per Gesetz den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Autobank beim zuständigen Gericht zu stellen hatte.

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Almost identical s.r.o, Advanced Software Solutions Ltd. und mciinvestments Ltd.

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Almost identical s.r.o
mit angeblichem Sitz in Prag
Webseite: https://btcswing.com
E-Mail: [email protected]
Advanced Software Solutions Ltd.
mit angeblichem Sitz in
Kingstown, St. Vincent and the Grenadines
Webseite: https://invcenter.com
E-Mail: [email protected]
mciinvestments Ltd.
Webseite: https://mciinvestments.com
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Diese Anbieter haben keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 17.08.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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Warnhinweis der Banque de France über falsche Investments – Identitätsverwendung der Capital Bank Grawe Gruppe AG

Die Banque de France (ACPR – Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution) in Frankreich informierte am 12.08.2021 über einen Betrug zu falschen Investments unter dem link https://market.capitalbk-france.com unter der Verwendung der Identität der Capital Bank Grawe Gruppe AG.
Die Banque de France empfiehlt, in die amtlichen Register, schwarzen Listen und Warnungen der ACPR und AMF (”Autortè des Marchès Financiers“) sorgfältig einzusehen und sich systematisch zu vergewissern, dass die Person oder Firma, die etwas anfordert, berechtigt ist, diese Produkte (Bankprodukte oder -dienstleistungen, Versicherungsverträge oder Finanzprodukte)anzubieten.
Für Details wird auf die Public Note der Banque de France verwiesen:https://www.abe-infoservice.

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Victoria Coins

Trading Scam News Editor - March 26, 2024: FMA Austria Alerts FMA Austria Alerts Victoria Coins

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Victoria Coins
Web: www.victoria-coins.com
E-Mail: [email protected]; [email protected];
[email protected]
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 13.08.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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TradeVTech / UMedia LLC

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
TradeVTech / UMedia LLC
mit angeblichem Sitz in
Saint Vincent and the Grenadines
Web: www.tradevtech.com
E-Mail: [email protected]
Tel: +41225013066; +4372014364; +43 720775370; +43 720143926
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 13.08.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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FMA-Bericht Asset Management im 2. Quartal 2021: Verwaltetes Fondsvermögen österreichischer Investmentfonds leicht gestiegen

Zum Ende des 2. Quartals 2021 wurden in österreichischen Investmentfonds Vermögenswerte von rund € 219,4 Mrd. [1] verwaltet. Somit erhöhte sich das Fondsvermögen im Vergleich zum Vorquartal um +5,0 % bzw. € 10,4 Mrd. Gegliedert nach Veranlagungsstrategien wurden zum 30.6.2021 € 99,0 Mrd. in Mischfonds (+6,4%), € 62,2 Mrd. in Rentenfonds (+1,7%), € 40,9 Mrd. in Aktienfonds (+8,2%), € 10,5 Mrd. in Immobilienfonds (+2,4%), € 5,9 Mrd. in kurzfristigen Rentenfonds (+0,7%), € 0,6 Mrd. in Private Equity Fonds sowie € 0,4 Mrd. in sonstigen Fonds verwaltet. Dies geht aus dem heute veröffentlichten „FMA-Bericht Asset Management im 2. Quartal 2021“ hervor.
Zum Stichtag waren in Österreich 14 Kapitalanlagegesellschaften[2] (KAG) und 54 Alternative Investmentfonds Manager[3] (AIFM), um einer mehr als im Vorquartal,  zugelassen und sie hatten 891 (+1) „Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren“ (OGAW) sowie 1.134 (+13) Alternative Investmentfonds (AIF) aufgelegt. Nach Veranlagungsstrategie kategorisiert teilen sich diese in 1.122 Misch-, 427 Renten-, 333 Aktien-, 52 kurzfristige Rentenfonds, 33 Private Equity Fonds, 19 Immobilienfonds sowie 39 sonstige Fonds. Von all diesen Fonds sind bereits 103 Fonds als Nachhaltigkeitsfonds gemäß dem österreichischen Umweltzeichen 49 (UZ49) qualifiziert. Diese verwalten zusammen bereits ein Fondsvermögen von € 21,8 Mrd. (+11,5% bzw. + € 2,3 Mrd. im Vergleich zum Vorquartal und + 28,7% bzw. + € 4,9 Mrd. zum Jahresanfang). Nach einem Rückgang der Gesamtanzahl der österreichischen Fonds im 1. Quartal um 7 erhöhte sich deren Anzahl im 2. Quartal um 14 Fonds.
Aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) waren Ende des 2. Quartals 7.559 OGAW(+63 im Vergleich zum Vorquartal) und 1.699 AIF (+86 im Vergleich zum Vorquartal) ausländischer KAG und AIFM zum Vertrieb in Österreich notifiziert. Nach Herkunftsländern sind dabei insbesondere Luxemburg, Irland, Deutschland und Frankreich hervorzuheben.
Den gesamten „FMA-Bericht Asset Management im 2. Quartal 2021“ finden Sie als Download auf der FMA-Website unter dem Link: https://www.fma.gv.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe von 2.500,– Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat durch die Erteilung von Handelsaufträgen und deren nachfolgende Änderung an insgesamt drei Handelstagen den Tatbestand der Marktmanipulation verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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