Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gemäß § 19 Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG 2019) eine Entscheidung, wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2017/1129 eine verwaltungsrechtliche Sanktion oder andere verwaltungsrechtliche Maßnahme zu verhängen, auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.
Die FMA teilt deshalb mit, dass der
Immobilienrendite Investitions- und Entwicklungs-AGFN 312506 vHollandstraße 14, Top 101, 1020 Wienwww.immobilienrendite.at
mit Bescheid vom 23.06.2021 aufgetragen wurde, öffentliche Angebote gemäß Artikel 2 lit d Verordnung (EU) 2017/1129 unter der Ausnahme gemäß Artikel 1 Absatz 4 lit b Verordnung (EU) 2017/1129 von Wertpapieren mit der ISIN AT0000A2R9U2, der ISIN AT0000A2R9V0 und der ISIN AT0000A2R9T4 zu unterlassen.
Darüber hinaus hat die Immobilienrendite Investitions- und Entwicklungs-AG, zukünftige öffentliche Angebote gemäß Artikel 2 lit d Verordnung (EU) 2017/1129 unter der Ausnahme gemäß Artikel 1 Absatz 4 lit b Verordnung (EU) 2017/1129 von Wertpapieren zu unterlassen, die in Ihrer Gesamtheit einen angesprochenen Adressatenkreis von mehr als 150 Personen übersteigen.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Gemäß § 21 Kapitalmarktgesetz 2019 können Verbraucher im Sinne des § 1 Absatz 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz von einem prospektpflichtigen Angebot von Wertpapieren ohne vorhergehende Veröffentlichung eines Prospekts, von ihrem Angebot oder vom Vertrag zurücktreten.

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