Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger mittels Strafverfügung eine Geldstrafe von EUR  300,- wegen Verletzung von Bestimmungen zur Verhinderung von Marktmissbrauch verhängt hat. Der Privatanleger hat Marktmanipulation durch den Abschluss mehrerer Scheingeschäfte (Crossings) verwirklicht. Die Strafverfügung ist rechtskräftig.

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FMA mit „berufundfamilie“ Zertifikat erneut als familienfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet

Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde am 04. März 2021 im Rahmen der digitalen Veranstaltung „Familienfreundliche Arbeitgeber 2020“ durch die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, MMag.a Dr.in Susanne Raab, zum bereits dritten Mal mit dem staatlichen Gütezeichen „berufundfamilie“ für ihr familienfreundliches Engagement ausgezeichnet.
Die FMA nimmt seit dem Jahr 2013 am „ Audit berufundfamilie “, dessen Ziel die Etablierung einer familienbewussten Unternehmenskultur und die Ausarbeitung entsprechender Maßnahmen ist, teil. Nach der Grundzertifizierung im November 2013, wurde der FMA im Jahr 2017 nach einer Re-Auditierung das Vollzertifikat „berufundfamilie“ vom zuständigen Bundesminister verliehen. Mit der erneuten Re-Auditierung im Jahr 2020, die ausschließlich remote abgewickelt wurde, konnten neue Maßnahmen und weiterführende Ziele, die es in den nächsten drei Jahren umzusetzen gilt, erarbeitet und in einem Kriterienkatalog zusammengeführt werden.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt dieses Mal in den Bereichen „Mobiles Arbeiten“, „Remote Leadership“ sowie „Virtuelle Zusammenarbeit“.
Das Themenfeld „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ ist in der FMA ein fester Bestandteil der Firmenpolitik und soll auch zukünftig dazu beitragen, diesen Bereich unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gestalten. Ziel der FMA ist es, hier langfristig eine Vorbildfunktion einzunehmen.
Mehrere Informationen zur Auszeichnung finden Sie auf der Familie & Beruf Homepage.

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Bestandübertragung von The Britannia Steam Ship Insurance Association Limited auf The Britannia Steam Ship Insurance Association Europe m.a.

The Britannia Steam Ship Insurance Association Limited mit Sitz in Regis House, 45 King William Street, London EC4R, Großbritannien, hat Teile ihres Nicht-Lebensversicherungsbestandes auf The Britannia Steam Ship Insurance Association Europe m.a. mit Sitz in 42-44 Avenue de la Gare, L -1610, Luxemburg übertragen. Die Bestandübertragung wurde mit 20.02.2021 wirksam.
Gemäß § 31 Abs 2 VAG 2016 besteht ein Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer.

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FMA-Bericht zum Asset Management am österreichischen Fondsmarkt im Jahr 2020: Fondsvermögen legte um € 7,5 Mrd. (+3,8%) auf € 202,5 Mrd. zu

Österreichs Fondsindustrie verwaltete zum 31.12.2020 ein Fondsvermögen in Höhe von € 202,5 Mrd., ein Anstieg um € 7,5 Mrd. oder +3,8% im Vergleich zum Jahresultimo 2019 (€ 195 Mrd.); ein neuer historischer Höchststand. Die österreichische Fondswirtschaft hat damit den im 1. Quartal 2020 durch die COVID-19-Turbulenzen ausgelösten massiven Einbruch um -10,6% oder – € 20,7 Mrd. in den Folgequartalen mehr als ausgeglichen (Q2: +7,4% o. + € 12,9 Mrd.; Q3: +2,9% o. + € 5,4 Mrd., Q4: +5,1% o. + € 9,9 Mrd.). Der Großteil des Anstiegs des Vermögens im Jahr 2020 entfiel dabei auf Nettomittelzuflüsse im Volumen von € 6,1 Mrd., immerhin € 1,4 Mrd. stammten trotz der Kapitalmarktturbulenzen aus Kursgewinnen. Rund € 112,6 Mrd. (+3,6%) wurden von den 1.113 inländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) und € 89,9 Mrd. (+4,2%) von den 905 inländischen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapiere (OGAW) verwaltet. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Bericht der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) zum Asset Management im 4. Quartal und Gesamtjahr 2020 hervor.
Starke Zuwächse bei Nachhaltigkeitsfonds, Mischfonds und Aktienfonds
Gegliedert nach Veranlagungsstrategie wurde das Fondsvermögen 2020 insbesondere in Mischfonds (€ 89,9 Mrd., +7,6% im Vergleich zu 2019), Rentenfonds (€ 62,3 Mrd., +0,3%), Aktienfonds (€ 33,7 Mrd., +2,3%) und Immobilienfonds (€ 9,9 Mrd., +5,3%) verwaltet. Besonders stark war der Anstieg des Fondsvermögens bei Nachhaltigkeitsfonds gemäß österreichischem Umweltzeichen 49 (UZ49) mit +61% auf € 16,9 Mrd. Die aggregierten Nettomittelzuflüsse von etwa € 6,1 Mrd. sind vor allem durch Zuflüsse bei Mischfonds (+ € 5.077 Mio.), Aktienfonds (+ € 1.175 Mio.) und Immobilienfonds (+ € 340 Mio.) erfolgt. Rentenfonds verzeichneten 2020 hingegen Nettomittelabflüsse von – € 456 Mio.
Dynamisches Angebot ausländischer Fonds in Österreich
Von den 9.352 ausländischen Fonds, die zum 31.12.2020 zum Vertrieb in Österreich zugelassen waren, entfielen 7.616 (+201) auf „Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren“ (OGAW) und 1.736 (+293) auf Alternative Investmentfonds (AIF). Damit ist die Anzahl der ausländischen Fonds im Jahr 2020 um 494 (+5,6%) angestiegen. Fonds aus Luxemburg (55%) und Irland (25%) machen dabei zusammen rund 80% der ausländischen OGAW und 65% der ausländischen AIF aus. Wegen des Brexit haben Fonds aus Großbritannien vermehrt ihren Sitz in andere Mitgliedsstaaten verlegt, sodass allein im Jahr 2020 die Anzahl der in Österreich zum Vertrieb notifizierten Fonds aus Großbritannien um -149 OGAW sowie um -37 AIF gesunken ist.
Zahl der KAG gefallen, jene der AIFM und Verwalter Europäischer Risikokapitalfonds (EuVECA) hingegen gestiegen
Ende 2020 waren in Österreich 14 Kapitalanlagegesellschaften (KAG)[1] und 54 Alternative Investmentfonds Manager (AIFM)[2] zugelassen. Während die Anzahl der KAG damit unverändert blieb, stieg die Zahl der AIFM um drei. Zu den AIFM zählen 13 KAG und fünf Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften (Immo-KAG), die zusätzlich eine Konzession als AIFM besitzen, sowie weitere fünf konzessionierte AIFM sowie 31 registrierte AIFM (+3 gg. 2019). Zehn registrierte AIFM (+1) sind auch als Verwalter von Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) zugelassen.
Den gesamten Bericht finden Sie online auf der FMA-Website.

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www.alpenfx.com

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit
dem unbekannten Betreiber der Website:
www.alpenfx.com
([email protected])
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 05.03.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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FMA-Bericht zum 4. Quartal 2020 der österreichischen Versicherungswirtschaft: moderates Prämienwachstum 2020, signifikanter Rückgang der Ertragskraft, gute Solvabilität

Die österreichischen Versicherungsunternehmen verbuchten im 4. Quartal 2020 – verglichen mit dem Vorjahreszeitraum – eine Erhöhung des Prämienvolumens um +1,61% auf € 4,28 Mrd. Im Gesamtjahr 2020 betrug das Prämienvolumen € 19,08Mrd. , was eine Steigerung von +1,57% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Dies geht aus dem heute von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichten Bericht über das 4. Quartal 2020 der österreichischen Versicherungswirtschaft hervor.
Das Prämienvolumen setzte sich im 4. Quartal 2020 aus Einnahmen von € 2,31Mrd. in der Schaden- und Unfallversicherung (+4,12%, verglichen mit Q4-2019), € 1,36 Mrd. in der Lebensversicherung (-3,21%) sowie € 604 Mio. in der Krankenversicherung (+3,75%) zusammen. Im Gesamtjahr 2020 sank das Prämienvolumen in der Lebensversicherung durch ein Minus von -1,18% auf € 5,36 Mrd. In den Sparten Schaden- und Unfallversicherung sowie Krankenversicherung konnte ein Plus von +2,41% auf € 11,29 Mrd. bzw. von +3,99% auf € 2,43 Mrd. erwirtschaftet werden.
Das versicherungstechnische Ergebnis sank 2020, verglichen mit dem Vorjahr, um -10,29% oder – €63,58 Mio. auf € 554,13 Mio. , das Finanzergebnis nahm um -43,21% oder -€ 1.347,26 Mio. auf € 1,77 Mrd. ab. Dies ergab einen Rückgang des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) um -56,08% oder – € 949,66 Mio. auf € 743,71 Mio.
Die Summe aller Assets zu Marktwerten (exklusive Kapitalanlagen der fondsgebundenen und indexgebundenen Lebensversicherung) lag Ende 2020 bei € 114,40 Mrd. , um + 3,44% oder + € 3,80 Mrd. über dem Wert zum Jahresende 2019.
Nach wie vor gute Solvabilität
Die stillen Nettoreserven (Saldo aus stillen Reserven und stillen Lasten) betrugen zum Jahresende 2020 € 24,90 Mrd. , verglichen mit Ende 2019 ein Anstieg um € 2,06 Mrd. . (+9,03%). Im Hinblick auf die Solvabilitätsanforderungen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 zeigt sich, dass rund zwei Drittel aller Versicherungsunternehmen einen SCR-Solvabilitätsgrad von über 200% vorweisen konnte; das heißt, mehr als doppelt so hohe Eigenmittel als notwendig besaßen. Die „Solvency Capital Requirement – SCR“ misst, ob das Versicherungsunternehmen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% innerhalb der nächsten zwölf Monate, unvorhergesehene Verluste auffangen und seinen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern nachkommen kann. Der MCR-Solvabilitätsgrad lag bei rund der Hälfte der Versicherungsunternehmen sogar im Bereich von 518% bis 894%. Die Mindestkapitalanforderung MCR (Minimum Capital Requirement) gibt das Mindestausmaß der Eigenmittel an, die das Versicherungsunternehmen jedenfalls und zu jeder Zeit halten muss. Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter folgendem Link.

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Konzessionserteilung

Mit Bescheid vom 15. Februar 2021 wurde der Bitpanda Financial Services GmbH (FN 551181k) die Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2018 erteilt. Sie ist mit Eintragung in das Firmenbuch und Beitritt zur Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen GmbH (AeW) ab 27. Februar 2021 zur gewerblichen Erbringung der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a, c bis e, i und j WAG 2018 berechtigt.

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Üblacker Handels GmbH

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen gegen u.a. § 98 Abs 1a Bankwesengesetz (BWG) gesetzt wurde, den Namen der Personen oder Unternehmen, gegen die eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.02.2021 teilt die FMA daher mit, dass die
Üblacker Handels GmbH
FN 403470 p
Wiedener Ring 23, 3300 Winklarn
mit Bescheid vom 27.01.2021 aufgetragen wurde, die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG (Einlagengeschäft) und das weitere Halten der entgegengenommenen Gelder zu unterlassen.

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FMA-Vorstand Helmut Ettl in das Management-Board der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gewählt

Helmut Ettl, Vorstandsmitglied der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), wurde gestern für eine Periode von fünf Jahren in den Verwaltungsrat (Management Board) der in Paris domizilierten Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) gewählt. Dieses Kontrollgremium setzt sich aus dem EBA-Vorsitzenden sowie sechs weiteren stimmberechtigten Vertretern aus der Reihe der 28 nationalen Aufsichtsbehörden zusammen; weiters nehmen der EBA-Exekutivdirektor sowie ein Vertreter der Europäischen Kommission teil. Der Verwaltungsrat hat zu gewährleisten, dass die Behörde ihrem gesetzlichen Auftrag ordnungsgemäß nachkommt, und die ihr zugewiesenen Aufgaben angemessen wahrnimmt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem das Jahresarbeitsprogramm, den Jahreshaushaltsplan, die Personalplanung der Behörde und den Jahresbericht vorzuschlagen.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority)
Als Bankenaufsichtsbehörde der EU ist es die vorrangige Aufgabe der EBA, das Funktionieren des Binnenmarktes für Banken durch geeignete, wirksame und harmonisierte Aufsicht und Regulierung auf europäischer Ebene zu verbessern. In erster Linie erfolgt dies durch die Erarbeitung verbindlicher technischer Standards und Leitlinien, um so zum Einheitlichen Europäischen Regelwerk für den Finanzsektor beizutragen. Dieses Einheitliche Regelwerk soll gemeinsame und harmonisierte Aufsichtsregeln für Finanzinstitute in der EU bereitstellen und damit zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen sowie den Schutz von Einlegern, Anlegern und Verbrauchern gewährleisten. Überdies hat sie die Angleichung der Aufsichtspraktiken zu fördern, um auch eine harmonisierte Anwendung der Aufsichtsregeln sicherzustellen. Weiters hat die EBA den Auftrag, Risiken und Schwachstellen im EU-Bankensektor insbesondere mit Hilfe regelmäßiger Berichte zur Risikobewertung und europaweiten Stresstests zu bewerten. Weitere Aufgaben umfassen Nachforschungen über die unzureichende Anwendung des EU-Rechts durch nationale Behörden, Entscheidungsbefugnis in Krisenfällen, Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen sowie die unabhängige Beratung von Europäischem Parlament, Rat und Kommission.
Rückfragehinweis für Journalisten
Klaus Grubelnik
FMA-Mediensprecher
+43 / (0)1 / 24959-6006 o.

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swisseu.de/

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
swisseu.de/
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Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 24.02.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatperson wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen eine Privatperson wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der Beteiligungsschwelle von 50% gem. § 130 Abs. 1 Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von € 32.000,- verhängt hat. Die Privatperson hat es unterlassen, die FMA, das Börseunternehmen sowie den Emittenten über das Überschreiten der Beteiligungsschwelle rechtzeitig zu unterrichten. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Website: www.cryptodeutsch.com

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www.cryptodeutsch.com
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Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 23.02.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

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Hinweise von Whistleblowern nehmen stark zu. Mehr als die Hälfte betreffen Anlagebetrug, insbesondere mit Krypto-Assets

Whistleblower, also meist anonyme Hinweisgeber, die Missstände bei beaufsichtigten Unternehmen, dubiose Anbieter oder Marktpraktiken melden, haben sich zu einer wichtigen Informationsquelle für die Finanzmarktaufsicht (FMA) entwickelt. So wurden im Jahr 2020 bereits 278 Hinweise über die Whistleblower-Plattform auf der Website der FMA eingebracht, ein neuer Rekordwert seit Einführung des Systems im Jahr 2014, und eine Steigerung um 57% allein in den vergangenen fünf Jahren. Dabei erweisen sich in etwa neun von zehn Hinweisen als aufsichtsrelevant. Von den 245 Hinweisen, die tatsächlich den Zuständigkeitsbereich der FMA betrafen, bezog sich rund die Hälfte auf Anlagebetrug (120) sowie auf Unerlaubten Geschäftsbetrieb (9), also das Erbringen konzessionspflichtiger Finanzdienstleistungen ohne die dazu erforderliche Berechtigung. Fast ein Drittel (77 Hinweise) äußerten den Verdacht auf Verfehlungen bei Banken, lediglich vier betrafen Versicherungsunternehmen und Pensionskassen. 19 betrafen das Wertpapiergeschäft, 15 den Verdacht auf Geldwäscherei.
Starkes Vertrauen in das Hinweisgebesystem der FMA
„Unsere webbasierte Whistleblower-Plattform garantiert den Hinweisgebern technisch absolute Anonymität. Die Informationen werden kryptographisch verschlüsselt, so ist es weder für uns noch für Strafverfolgungsbehörden möglich, den Informanten technisch zu identifizieren“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Das schafft Vertrauen und Sicherheit, und ist einer der wesentlichen Gründe, warum dieser Informationskanal immer mehr Zuspruch erfährt.“ Gleichzeitig ermögliche ein anonymisiertes, ebenso abgesichertes Postfach die Kommunikation zwischen der Behörde und dem Hinweisgeber, wenn dieser das ermöglicht. „Unsere Whistleblower-Plattform ist so ein wichtiges – oft auch präventiv wirkendes – Instrument im Kampf gegen Anlagebetrug sowie unseriöse Marktpraktiken. Missstände können oft früh erkannt werden, und Schaden dadurch begrenzt oder gänzlich verhindert werden. Es leistet einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Konsumenten, Anleger und Gläubiger,“ so Ettl und Müller.
Zwei Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug betreffen heute bereits Angebote im Zusammenhang mit Krypto-Assets und sogenannten virtuellen Währungen, wobei der Vertrieb über dubiose oder kriminelle Online-Trading-Plattformen im Internet erfolgt, geworben wird oft über Social Media wie Facebook, WhatsApp, TikTok oder Telegram. Neben dem Vertrieb betrügerischer Krypto-Assets nimmt der kriminelle Handel mit virtuellen Währungen weiter zu. Auf den dubiosen Trading-Plattformen werden insbesondere finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs), Fremdwährungshandel (FOREX) oder binäre Optionen angeboten sowie angeblich automatisierter Handel mit derartigen vermeintlichen Anlageprodukten. Achtung: das Angebot binärer Optionen an Kleinanleger ist in der EU verboten, das von CFDs regulatorisch stark eingeschränkt. Ein Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug betraf betrügerische Angebote mit traditionellen Anlageprodukten wie Aktien oder Gold sowie verschiedene Formen von Vorschussbetrug.
Whistleblower-Hinweise haben 2020 zu sieben Investorenwarnungen, 42 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft sowie einer Vielzahl behördlicher Verfahren der FMA sowie Straferkenntnissen geführt.
Rückfragehinweis für Journalisten
Klaus Grubelnik
FMA-Mediensprecher
+43 / (0)1 / 24959-6006 o.

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Karello D Buro LLC

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mit angeblichem Sitz in
First St. Vincent Bank Ltd Building,
James Street,
Kingstown,
St. Vincent and the Grenadines
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