Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger mittels Strafverfügung eine Geldstrafe von EUR  300,- wegen Verletzung von Bestimmungen zur Verhinderung von Marktmissbrauch verhängt hat. Der Privatanleger hat Marktmanipulation durch den Abschluss mehrerer Scheingeschäfte (Crossings) verwirklicht. Die Strafverfügung ist rechtskräftig.

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