Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die CA Immobilien Anlagen AG wegen verspäteter Veröffentlichung einer Directors´ Dealings-Meldung im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von € 16.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…]

    REPORT A TRADING SCAM HERE!