Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie wegen Verletzung von Anzeigepflichten an die FMA gemäß § 151 Z 3a Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) in Bezug auf die Änderung in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes gegen die Amundi Austria GmbH als juristische Person mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 2.800,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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