Coinsoft und VC Management LLC

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.01.

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Bestandübertragung von Canada Life Limited auf Irish Life Assurance plc

Die Canada Life Limited mit Sitz in Canada Life Place, Potters Bar, EN6 5BA Hertfordshire, Großbritannien, hat Teile ihres Lebensversicherungsbestandes auf die Irish Life Assurance plc mit Sitz in Lower Abbey Street, Dublin 1, Irland, übertragen. Die Bestandübertragung wurde mit 31.12.2020 wirksam.
Nach den Angaben der britischen Aufsichtsbehörde gehören dazu auch Verträge mit Versicherungsnehmern oder Versicherten in Österreich.

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Bestandübertragung von “certain members, former members and estates of former members of Lloyd’s, represented by the Society of Lloyd‘s” (“Society of Lloyd’s”) auf Lloyd’s Insurance Company S.A.

Die Society of Lloyd’s mit Sitz in One Lime Street, London EC3M 7HA, UK, hat Teile ihres Nicht-Lebensversicherungsbestands auf die Lloyd’s Insurance Company S.A. mit Sitz in Place du Champ de Mars 5, 14th floor, 1050 Brussels, Belgien übertragen. Die Bestandübertragung wurde mit 30.12.2020 wirksam.
Davon ist auch die österreichische Zweigniederlassung, die Association of underwriters known as Lloyd’s, Zweigniederlassung Österreich mit Sitz in Schubertring 6, 1010 Wien betroffen.

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Bestandübertragung von The United Kingdom Mutual Steam Ship Assurance Association (Europe) Limited auf UK P&I Club NV

Die The United Kingdom Mutual Steam Ship Assurance Association (Europe) Limited mit Sitz in 90 Fenchurch Street, London, EC3M 4ST, Vereinigtes Königreich, hat Teile ihres Nicht-Lebensversicherungsbestandes auf die UK P&I Club NV mit Sitz in Wilhelminakade 953, 3072 AP Rotterdam, Niederlande übertragen. Die Bestandübertragung wurde mit 31.12.2020 wirksam.
Nach den Angaben der britischen Aufsichtsbehörde gehören dazu auch Verträge mit Versicherungsnehmern oder Versicherten in Österreich.

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Bestandübertragung von Arch Insurance (UK) Limited auf Arch Insurance (EU) DAC

Die Arch Insurance (UK) Limited mit Sitz in 5th Floor Plantation Place South, 60 Great Tower Street, London, EC3R 5AZ, Großbritannien, hat Teile ihres Nicht-Lebensversicherungsbestandes auf die Arch Insurance (EU) DAC mit Sitz in 2nd Floor, Block 3 The Oval, 160 Shelbourne Road, Ballsbridge, Dublin 4, Irland, übertragen. Die Bestandübertragung wurde mit 31.12.2020 wirksam.

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Bestandübertragung von Domestic & General Insurance Plc auf Domestic & General Insurance Europe AG

Die Domestic & General Insurance Plc mit Sitz in Swan Court 11 Worple Road, Wimbledon, London, SW19 4JS Vereinigtes Königreich, hat Teile ihres Nicht-Lebensversicherungsbestandes auf die Domestic & General Insurance Europe AG mit Sitz in Hagenauer Straβe 44, 65203 Wiesbaden, Deutschland übertragen. Die Bestandübertragung wurde mit 31.12.2020 wirksam.
Nach den Angaben der britischen Aufsichtsbehörde gehören dazu auch Verträge mit Versicherungsnehmern oder Versicherten in Österreich.

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My Coin Elite

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs 11, 1. Satz WAG 2018 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Bank Gutmann AG wegen Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Berichtspflichten gegenüber Kunden

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzungen von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Berichtspflichten gegenüber Kunden betreffend Geeignetheitserklärung und Kosten-Nutzen-Analyse gegen die Bank Gutmann AG als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels St

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Crypto Hedge Fundings

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 08.01.

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Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung – Ein Jahr schärfere Geldwäschebestimmungen für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen: 40 Anträge, 18 Registrierungen

Vor rund einem Jahr wurden die Geldwäschebestimmungen für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen, die ihre Geschäftstätigkeit in Österreich erbringen oder von Österreich aus anbieten, verschärft. Sie haben sich seither vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu registrieren und unterliegen den Sorgfalts- und Meldepflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

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FMA und OeNB haben ihre gemeinsamen Schwerpunkte in der Bankenaufsicht für das Jahr 2021 definiert

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) werden die Schwerpunkte in der Bankenaufsicht im Jahr 2021 auf die Themen Resilienz und Stabilität, Governance, Digitalisierung und Green Finance/Sustainable Finance legen:Resilienz und Stabilität: Die Resilienz und Stabilität des österreichischen Bankenmarktes soll – unter Anwendung risikoadäquater Proportionalität – durch geeignete Früherkennungsmaßnahmen und transparente Kommunikation weiter gestärkt we

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Neue Veröffentlichungsfrist bei Directors‘ Dealings

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) macht hiermit auf die neue Veröffentlichungsfrist von Directors´ Dealings-Meldungen für Emittenten aufmerksam. Mit der Verordnung (EU) 2019/2115 vom 27. November 2019 wurde unter anderem Artikel 19 Absatz 3 Unterabsatz 1 der MAR wie folgt geändert: „Der Emittent oder Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate veröffentlicht nach Erhalt eine in Absatz 1 genannten Mitteilung die darin enthaltenen Informationen binnen zwei Geschäftstagen“.

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Anlagebetrüger waren 2020 besonders aktiv, Betrugsopfer verloren durchschnittlich rund € 42.000

594 Opfer von Finanzbetrügern haben sich im Jahr 2020 bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemeldet – der Höchstwert in einem seit Jahren anhaltenden Aufwärtstrend von Betrugsfällen. Der durchschnittliche Schaden beträgt rund € 42.000 pro Person.
Rund 40% der Betrugsopfer wurden telefonisch kontaktiert – beim sogenannten „Cold Calling“ werden während eines Telefonats vermeintlich vielversprechende Investments angeboten.

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Global Pro Trader Ltd

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des

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