FMA ergreift rechtskräftige Maßnahme gegen ein österreichisches Versicherungsunternehmen wegen Verstoßes gegen Versicherungsvertriebsvorschriften
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlich hiermit gemäß § 256a VAG 2016, dass sie gegen ein österreichisches Versicherungsunternehmen eine rechtskräftige Maßnahme gemäß § 275 Abs 1 Z 1 VAG 2016 zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes iZm den Vertriebsvorschriften des VAG 2016 und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2359 er

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