Die Österreichische Finanzmarktaufsicht macht aufgrund von vermehrten Verstößen gegen die Bestimmungen zu Marktmissbrauch durch Privatanleger auf folgenden Umstand aufmerksam:
Die Beauftragung und/oder Exekutierung von gegenläufigen Kauf- und Verkaufsorders bei börslichen Wertpapiergeschäften ist verboten.