Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die am 16. März 2020 erlassene, zeitlich befristete Meldepflicht für Netto-Short-Positionen in Höhe von 0,1% oder mehr bis 19. März 2021 verlängert. Betroffen davon sind Aktien, die an einem geregelten Markt der Europäischen Union notieren, womit die grundsätzlich bestehende Meldepflicht für Halter von Netto-Short-Positionen von 0,2% weiterhin auf 0,1% des ausgegebenen Nominales abgesenkt bleibt.

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