Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verletzung von Veranlagungs- und Fondsbestimmungen in Bezug auf zwei Investmentfonds gegen die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz  (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 12.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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