„Reden wir über Geld“: Krypto-Assets, Token, Coins? – FMA erklärt verschiedene Kategorien von Krypto-Assets

Im Rahmen ihrer Finanzbildungsinitiative „Reden wir über Geld“ hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) heute eine Information zum Thema „Krypto-Assets, Token, Coins?“ veröffentlicht. Darin werden die drei unterschiedlichen Kategorien von Krypto-Assets – Payment Token (z.B. Bitcoin), Security Token und Utility Token – in einfacher Sprache erklärt. Verbrauchern wird darüber hinaus eine Checkliste mit Fragen zur Verfügung gestellt, um einordnen zu können in welche Kategorie ein Krypto-Asset fällt. Außerdem finden sich in der Information Hinweise zum Kauf von Krypto-Assets sowie zu Risiken, welche es zu beachten gilt.
„Bei einem Investment in Krypto-Assets ist besondere Vorsicht geboten“, so der FMA-Vorstand Helmut Ettl und Eduard Müller. Es handle sich dabei um besonders spekulative Anlageprodukte in einem noch kaum regulierten Bereich. Zudem würden sie häufig für Betrugsmaschen benützt.
Im ersten Quartal 2021 betrafen 34, und somit rund die Hälfte der FMA bekannten Fälle von Anlagebetrug Investments in Krypto-Assets. Die durchschnittliche Schadenshöhe betrug in diesen Fällen rund 17.000 Euro. Allgemeine Anfragen an die FMA-Verbraucherinformation zum Thema Krypto-Assets stiegen in den letzten Jahren stark an und befinden sich nun auf einem kontinuierlich hohen Niveau.  
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/
Rückfragehinweis für Journalisten
MMag. Annemarie Bauer, Bakk.

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FMA-Marktanalyse: Österreichs konzessionierte Wertpapierunternehmen betreuen rund € 51 Mrd. Kundenvermögen – mit Fokus auf professionelle Kunden

Die österreichischen Wertpapierunternehmen haben sich in den vergangenen Jahren als Finanzdienstleister für institutionelle Investoren profiliert. Die 112 von der FMA konzessionierten Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Stand: 31.12.2020) haben im Vorjahr zusammen ein Kundenvermögen von rund € 51 Mrd. betreut, wobei ihnen der weitaus überwiegende Teil des Geldes, nämlich 90,41%, von professionellen Kunden anvertraut wurde. Bei der individuellen Portfolioverwaltung, in der insgesamt € 23,2 Mrd. gemanagt werden, beträgt der Anteil der professionellen Kunden, gemessen am verwalteten Vermögen, bereits 93,4%. Gemessen an den Umsatzerlösen macht die Portfolioverwaltung mit € 88,5 Mio. mehr als 50% des Geschäfts aus. Überdies verwalten die in Österreich tätigen Wertpapierfirmen als Drittmanager von Investmentfonds € 12,7 Mrd.
Großkunden versus externer VertriebNeben dem hohen Anteil an professionellen Kunden sowie der Betreuung von Großkunden und Verwaltung großer Volumina liegt verstärkt ein Fokus auf dem externen Vertrieb. 40% der Wertpapierunternehmen setzen externe Vermittler ein, ihr Anteil am Umsatz beträgt in etwa 25%.
Trend zu dynamischer VeranlagungsstrategieSowohl bei Privatkunden als auch bei professionellen Kunden setzen die heimischen Wertpapierunternehmen vor allem auf eine dynamische Veranlagungsstrategie. Insbesondere professionelle Kunden bewegen sich vermehrt weg von konservativen und hin zu dynamischen Veranlagungsstrategien. Bei den eingesetzten Finanzinstrumenten dominieren Investmentfonds gemäß der EU-Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW) und Alternative Investmentfonds (AIF) sowie Aktien und Anleihen.
Neues Regime in der WertpapieraufsichtNach dem in den vergangenen Jahren vollzogenen Strukturwandel auf dem Markt der österreichischen Wertpapierunternehmen bereitet sich die Branche bereits intensiv auf die Umsetzung des neuen europäischen Regulierungsregimes, der „Investment Firms Directive“ (IFD) und der „Investment Firms Regulation“ (IFR) vor, die den Markt für Wertpapierfirmen auf ein völlig neues Fundament stellen werden.
Rückfragehinweis für Journalisten:
MMag.

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Die FMA warnt vor Betrügern, die sich als vermeintliche FMA-Mitarbeiter ausgeben.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt vor Betrügern, die sich fälschlicherweise als FMA-Mitarbeiter ausgeben. Sie treten via E-Mail oder Telefon an eine Person heran und behaupten, Informationen über ein gescheitertes Investment der kontaktierten Person mit einem nicht lizensierten Unternehmen zu haben, und sollen das veruntreute Geld rückerstatten. In Einzelfällen wird auch auf „forex- or crypto-currency-accounts“ der Zielperson Bezug genommen oder danach gefragt. In der Folge fordert der falsche FMA-Mitarbeiter dazu auf, die Kopie eines Ausweises/Reisepasses postalisch oder elektronisch zu übermitteln, um das Investment zurückholen zu können. Es werden die Kontodaten des Opfers angefordert und die Überweisung eines Geldbetrages als Bearbeitungsgebühr, Spesenersatz oder Bankgebühr auf ein angegebenes Konto, in der Regel bei einer ausländischen Bank, verlangt.
In den meisten Fällen gab sich der Betrüger als angeblicher FMA-Mitarbeiter mit dem Namen „Denis Miller“ aus und verwendeten folgende Kontaktdaten:

Die Betrüger haben sich aber auch schon als vermeintliche Mitarbeiter der britischen Aufsichtsbehörde FCA ausgegeben und folgende Kontaktdaten verwendet:

Phishing und/oder Vorschuss-Betrug
Die Betrüger versuchen so, einerseits ihren Opfern Kontodaten und Ausweiskopien (Phishing) herauszulocken, mit denen sie dann betrügerische Transaktionen tätigen. Andererseits handelt es sich um sogenannten „Vorschuss-Betrug“, bei dem vorab die Überweisung einer Gebühr (Steuern, Transaktionsgebühren, Bankgebühren oder Ähnliches) verlangt wird, um dann angeblich einen größeren Geldbetrag (einen fiktiven Lottogewinn, eine Erbschaft oder Geld aus einem gescheiterten Investment oder Ähnliches) überweisen zu können. Die Betrüger kassieren die Gebühr, das Geld kommt selbstverständlich nie.
Die FMA hat bereits Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Alle Personen, die mit derartigen Kontaktaufnahmen konfrontiert sind, werden ersucht, umgehend die FMA zu informieren. Auf keinen Fall sollen irgendwelche Zahlungen geleistet und keinesfalls Informationen wie Kontodaten bekanntgegeben oder Ausweiskopien übermittelt werden. Sollten bereits Daten übermittelt oder Gelder überwiesen worden sein, zeigen Sie den Vorfall bitte umgehend bei Polizei und Staatsanwaltschaft an, damit diese mit strafrechtlichen Mitteln einschreiten und potenzielle weitere Personen vor Schaden schützen kann.
Weitere Informationen zum Thema Finanz- und Anlagebetrug finden Sie auf der Website der FMA unter dem Link: https://www.fma.gv.at/finanzbetrueger-erkennen/. Von dort gelangen Sie auch sehr einfach zur Datenbank der von der FMA veröffentlichten Investorenwarnungen, die vor unseriösen Anbietern warnen, die auf dem österreichischen Markt Aktivitäten entfaltet haben. Überdies empfiehlt Ihnen die FMA, die „FMA-Sicherheits-App“ (Download im Google Play Store sowie im iTunes Store) auf Ihrem Handy zu installieren, dann werden Ihnen alle aktuellen Warnmeldungen unverzüglich zugesandt.

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FMA-Jahresbericht 2020: Österreichs Finanzmarkt trotz der COVID-19-Krise stabil. Finanzdienstleister eine starke Stütze der Realwirtschaft.

2020 hat Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit 385 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt rund 940 konzessionierte oder registrierte Unternehmen beaufsichtigt, die zusammen Vermögenswerte von rund € 1.300 Mrd. verwalten. „Die österreichische Finanzwirtschaft hat die großen Herausforderungen durch die massiven gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie im Berichtsjahr gut gemeistert und ist stabil aufgestellt. Auch die Finanzmärkte konnten nach den pandemiebedingten massiven Turbulenzen stabilisiert werden und haben die signifikanten Verluste wieder aufgeholt.“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller, bei der heutigen Präsentation des FMA-Jahresberichtes 2020.
So haben etwa die Banken das harte Kernkapital – trotz der COVID-19-bedingten Schwierigkeiten – sogar von 15,6% auf 16,1% verbessert. Die Kapitalausstattung der Banken ist damit mehr als das Doppelte so hoch wie in der Globalen Finanzkrise. Auch das Volumen der notleidenden Kredite blieb mit 1,5% bis 2,4% aller Ausleihungen auf historischen Tiefstwerten. Und die Versicherungsunternehmen haben im Schnitt eine Solvenzquote (SCR) von mehr als 220%, verfügen also über mehr als das Doppelte an finanziellen Mitteln als selbst bei dramatisch verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Und die Investmentfonds, Pensionskassen und Betrieblichen Vorsorgekassen haben die signifikanten Rückgänge durch die Börsenturbulenzen wieder aufgeholt und schlossen 2020 mit neuen Höchstwerten bei den von ihnen verwalteten Vermögen. Auch die Wiener Börse erholte sich wieder von den überschießenden Kurseinbrüchen und erreichte im ersten Quartal 2021 erneut das Vorkrisenniveau.
COVID-19: Finanzmärkte bereit für die Finanzierung des Weges aus der Krise
„Das entschlossene Einschreiten der Politik, die umfangreiche Hilfs- und Stützpakete für private Haushalte und Unternehmen geschnürt hat, das sofortige Einschreiten der Notenbanken, die den Märkten rasch und ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt haben, sowie das konsequente Handeln von Regulierung und Aufsicht haben verhindert, dass die tiefe Krise der Realwirtschaft auch die Finanzwirtschaft ansteckt,“ fassen Ettl und Müller die Bilanz des abgelaufenen Jahres zusammen: „Das ist und kann aber nur eine Zwischenbilanz sein. Es liegen nach wie vor großen Herausforderungen vor uns allen.“
2021 gehe es darum, wieder in einer gemeinsamen Kraftanstrengung die Folgen der Krise der Realwirtschaft zu verdauen und private Haushalte wie Unternehmen kraftvoll zu unterstützen, um sie nachhaltig aus der Krise zu führen, so der FMA-Vorstand
Effiziente und effektive Aufsicht
Das Gesamtbudget der FMA betrug 2020 rund € 72,7 Mio., wovon € 10,7 Mio. als Durchlaufposten für die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) als Teilkostenersatz für deren Dienstleistungen einzuheben waren. € 4,2 Mio. der Kosten deckt der Bund pauschal, € 5,7 Mio. wurden durch Gebühren und sonstige Erträge gedeckt, der Rest ist verursachergerecht auf die Beaufsichtigten umzulegen. Davon entfielen auf die Banken 57,7%, die Wertpapieraufsicht 22,7%, Versicherungsunternehmen 17,6% und Pensionskassen 2,0%. 
Im Berichtsjahr beschäftigte die FMA 385 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente), um vier mehr als im Jahr davor. 80% der FMA-Mitarbeiter haben ein Studium abgeschlossen, 40% verfügen dazu über eine Zusatzausbildung wie etwa die Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberater-Prüfung, ein Zweit- oder post-graduales Studium. Zusammen sprechen sie mehr als 40 Fremdsprachen. Und die FMA ist eine sehr weibliche Organisation: 55% der Mitarbeiter sind Frauen, bei den Führungskräften beträgt ihr Anteil 43%.
„Wir sind ein sehr attraktiver Arbeitgeber,“ so Ettl und Müller, „das zeigen alle Rankings zur Arbeitnehmerzufriedenheit. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat bei uns einen hohen Stellenwert, dementsprechend legen wir auch besonderen Wert auf innovative Arbeitsmodelle. Die FMA hat da als volldigitalisierte Behörde auch beim COVID-19-bedingten Homeoffice und Teleworking profitiert.

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„Greenwashing“ – Achtung vor Grünfärberei von Finanzprodukten

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt Konsumentinnen und Konsumenten in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ vor „Greenwashing“. „Greenwashing“ bedeutet, dass ein Finanzprodukt als umweltfreundlich, grün oder nachhaltig beworben – also grün gefärbt – wird, obwohl es diese Standards tatsächlich nicht erfüllt. Potentielle Investorinnen und Investoren sollen so dazu verleitet werden, Investments zu tätigen, die sie in Kenntnis der tatsächlichen Auswirkungen des Finanzprodukts nicht oder nur zu einem anderen Preis getätigt hätten.
„Greenwashing“ wird insbesondere durch irreführende oder falsche Angaben in Werbung, Beratungsgesprächen und Produktdokumentation betrieben. Häufig ist es mit einer entsprechenden optischen Gestaltung verbunden wie etwa durch die Verwendung der Farbe Grün und durch Darstellungen von unberührter Natur. Weiters werden oft Begriffe wie „ökologisch“ oder „grün“ verwendet, oder es wird mit einer Zertifizierung, die es gar nicht gibt, geworben.
„Nachhaltige Geldanlagen sind nicht per se sicherer als vergleichbare herkömmliche Geldanlagen. Fragen Sie immer nach und seien Sie kritisch“, mahnt der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. Besondere Vorsicht sei am sogenannten „grauen Kapitalmarkt“, also am nicht regulierten Kapitalmarkt, geboten. Hier werden häufig Investitionen in „grüne Immobilien“, Wind- und Solarparks oder Wasserkraftwerke angeboten. Wenn solche Projekte als qualifizierte Nachrangdarlehen, Unternehmensbeteiligungen, Schuldverschreibungen oder Genussrechte ausgestaltet sind, sollte man sich bewusst sein, dass bei Insolvenz des Unternehmens das gesamte investierte Geld verloren sein kann.
Die FMA-Verbraucherinformation beobachtet derzeit einen Trend bei Anfragen zum Thema nachhaltige Finanzprodukte. Nachhaltigkeit ist auch einer der Aufsichts- und Prüfschwerpunkte der FMA im Jahr 2021.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von „Reden wir über Geld“.
Rückfragehinweis für Journalisten:
MMag. Annemarie Bauer, Bakk.

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„Reden wir über Geld“ – Tipps für die Nutzung von Versicherungs-Vergleichsportalen

Im Rahmen der neuen Informationsreihe „Reden wir über Geld“ hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) heute ein Informationsblatt mit praktischen Tipps für die Nutzung von Versicherungsvergleichsportalen veröffentlicht. Die Informationen basieren auf einer von der FMA im Vorjahr durchgeführten Analyse, in der die Ausgestaltungsformen und Praktiken von Vergleichsportalen am österreichischen Versicherungsmarkt untersucht wurden.
Konsumentinnen und Konsumenten erhalten unter anderem Erklärungen dazu, was bei der Nutzung von Vergleichsportalen im Hinblick auf Aktualität der Inhalte, Unabhängigkeit der Portale, Provision der Vermittler, Ranking der Produktauswahl, und Beratung zu beachten ist.
„Die Themen unseres neuen Formats ,Reden wir über Geld‘ leiten sich stets aus den häufigsten Anfragen bei unserer Verbraucherinformation ab – mit dieser neuen Veröffentlichung reagieren wir auf den zunehmenden Bedarf der Konsumentinnen und Konsumenten, digitale Vertriebskanäle zu nutzen und Produkte online zu vergleichen.“, so der FMA-Vorstand Helmut Ettl und Eduard Müller.
Vergleichsportale sind Websites, die einen direkten Preisvergleich zwischen Produkten und Dienstleistungen mehrerer Anbieter ermöglichen. Sie gewinnen insbesondere im Versicherungsbereich immer mehr an Bedeutung – das hat bereits die 2019 von der FMA veröffentlichte Studie „Digitalisierung am österreichischen Finanzmarkt“ gezeigt“. Die Hälfte aller Versicherungsunternehmen lassen ihre Produkte auf Vergleichsportalen listen, Verträge werden am häufigsten im Bereich der Kfz-Versicherung und der Haushalt/Eigenheim Versicherung abgeschlossen.
Die neue Ausgabe von „Reden wir über Geld“ finden Sie unter folgendem Link. Eine Langversion der Analyseergebnisse ist auf der FMA-Website abrufbar.
Rückfragehinweis für Journalisten
MMag. Annemarie Bauer, Bakk.

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FMA-Erhebung zu den Fremdwährungskrediten im 4. Quartal 2020: aushaftendes Volumen € 11,2 Mrd., wechselkursbereinigt um fast 80% weniger als 2008

Das aushaftende Volumen an Fremdwährungskrediten (FX-Kreditvolumen) an private Haushalte ist 2020 wechselkursbereinigt um € 2,1 Mrd. oder -15,5% zurückgegangen. Allein im 4. Quartal betrug der Rückgang € 0,6 Mrd. oder -5,0% gegenüber dem Vorquartal. Damit konnte das an private Haushalte aushaftende FX-Kreditvolumen seit Verhängung des Neuvergabe-Stopps im Herbst 2008 und den begleitenden Maßnahmen zur Begrenzung des Risikos bei den bestehenden Krediten wechselkursbereinigt um € 37 Mrd. oder -78,5% gesenkt werden. In absoluten Zahlen haften damit noch FX-Kredite an Private im Gegenwert von € 11,2 Mrd. aus; zum Höchststand 2006 waren dies € 38,8 Mrd. Dies geht aus der Erhebung der FMA zur Entwicklung der FX-Kredite im 4. Quartal 2020 hervor.
Konsequente Begrenzung des Risikos für Banken wie private Haushalte
„Die massiven und unvorhersehbaren wirtschaftlichen Verwerfungen durch die COVID-19-Pandemie bestätigen, wie wichtig es war, den Abbau der noch aushaftenden Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite konsequent und nachhaltig voranzutreiben,“ so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Aus FX-Krediten drohen heute weder Risiken für die Stabilität des Finanzmarktes Österreichs noch für einzelne Kreditinstitute. Und Hunderttausende private Haushalte mussten sich in diesem extrem schwierigen Jahr 2020 weniger Sorgen machen, weil sie bereits aus diesen riskanten Finanzprodukten ausgestiegen sind oder zumindest die damit verknüpften Risiken begrenzt haben. Wir werden den 2008 eingeschlagenen langen Weg konsequent zu einem erfolgreichen Ende bringen.“
Der Fremdwährungsanteil an allen aushaftenden Krediten an private Haushalte wurde 2020 gesenkt, um 1,5 Prozentpunkte auf 6,8%. Zum Höhepunkt des FX-Kreditbooms lag dieser Anteil bei 31,8%. Zum Jahresende 2020 entfiel mit 96,4% der Großteil des FX-Forderungsvolumens auf Schweizer Franken und der Rest beinahe zur Gänze auf Japanische Yen.
Seit Anfang 2019 hat der Schweizer Franken bis 31. Dezember 2020 um 53,0% aufgewertet und pendelte sich im vierten Quartal zwischen 1,0675 und 1,0862 ein.

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FMA warnt vor der Marktmanipulationsform „Pump and Dump“ –Insbesondere Kleinanleger werden durch vermeintlich heiße Tipps häufig geschädigt

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt vor Kurs- und Marktmanipulationen in illiquiden Aktien durch „heiße Anlagetipps“ in Börsenbriefen, Onlinemedien und via Social-Media. Mit diesen „heißen Tipps“ versuchen die Verfasser oft, eine künstliche Nachfrage nach einer Aktie, die einen sehr geringen Wert hat oder in Wirklichkeit ganz und gar wertlos ist, auszulösen und deren Kurs manipulativ in die Höhe zu treiben. Sie selbst haben sich zu niedrigen Kursen damit eingedeckt und werfen die Aktien dann – beim künstlich erzeugten Höchstkurs – auf den Markt, und der Kurs stürzt sofort wieder ins Bodenlose. Die Anleger, die sich durch die „heißen Anlagetipps“ täuschen ließen und gekauft haben, bleiben auf den in Wahrheit wertlosen Wertpapieren sitzen und müssen große Verluste hinnehmen. Diese Kursmanipulation, im Fachjargon „Pump and Dump“(aufblasen und abstoßen) genannt, ist als „Scalping“, also „Skalpieren der Anleger“, verboten. Vor allem aber verursacht sie massive Anlageverluste und Schäden bei unerfahrenen sowie Kleinanlegern.
Marktmanipulation durch „Pump and Dump“
„Pump and Dump“ erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt versuchen die Akteure den Preis eines Wertpapiers, von dem sie zuvor selbst große Pakete – wenn nicht fast das gesamte Aktienkapital – zu niedrigsten Preisen gekauft haben, durch falsche oder irreführende Empfehlungen in die Höhe zu treiben. Die Empfehlungen werden über diverse Newsletter, Pressemeldungen und soziale Netzwerke verbreitet. Die Kaufempfehlung der Papiere erfolgt meist auf marktschreierische Weise. „Ein Geheimtipp“, „die Veranlagungschance des Jahrhunderts“ sind nur einige der oft verwendeten Schlagworte. Gutgläubige Anleger, auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten, folgen diesen Empfehlungen. Durch deren Kauftätigkeit steigt meist innerhalb kürzester Zeit der Preis des Wertpapiers.
Im zweiten Schritt dieser manipulativen Handlung, wenn der Umsatz und der Kurs aufgrund der künstlich erzeugten Nachfrage gestiegen sind, verkaufen die Verfasser der Börsenbriefe, Social-Media-Empfehlungen und E-Mails ihre vor den Empfehlungen erworbenen Titel mit hohem Gewinn.
Das Abstoßen dieser großen Aktienpakete löst einen Kursabsturz des Finanzinstruments aus. Viele Anleger, die bei steigenden Preisen in den Wert investiert haben, bleiben mit Kursverlusten zurück.
Diese Form der Marktmanipulation findet häufig in weniger liquiden Wertpapieren statt. Gehandelt werden diese meist auf sogenannten Multilateral Trading Facilities(MTF). Da das börsennotierte Aktienvolumen relativ klein und die ordnungsgemäße Handelsaktivität gering ist, bedarf es nur weniger neuer Investoren, um den Preis und das gehandelte Volumen nach oben zu treiben.
Marktmanipulationen wie „Pump and Dump“ stellen einen strafrechtlichen bzw. einen verwaltungsstrafrechtlichen Straftatbestand dar und sind mit hohen Geldstrafen bzw. mit Freiheitsentzug belegt.
Wie sich Anleger schützen
Beim Kauf eines Wertpapiers, das in Börsenbriefen, Internet-Plattformen und -Foren oder via Social-Media empfohlen wird, muss der Anleger stets bedenken, dass diese die Meinung des Verfassers wiedergeben und oft von eigenen Interessen geleitet sind. Wie eine Einschätzung zustande kommt, sollte daher nachvollziehbar dargelegt sein. Fehlt es an solchen Fakten und gibt der Verfasser lediglich eine nicht weiter begründete, dafür aber außerordentlich positive Meinung kund, sollten die Alarmglocken schrillen. Dies gilt insbesondere, wenn extrem hohe Kursziele genannt werden.

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Wichtiger Schritt zur Stärkung der Sicherheit der Zahlungen im Internet: ab heute ist bei Kartenzahlungen im E-Commerce-Bereich starke Kundenauthentifizierung erforderlich

Seit heute, 15. März 2021, ist auch bei Kartenzahlungen im E-Commerce-Bereich eine starke Kundenauthentifizierung („2-Faktor-Authentifizierung“) gesetzlich erforderlich. Die von der Aufsicht für diesen Bereich zur besseren Vorbereitung gewährte Verlängerung der Frist zur Einführung ist abgelaufen. Beim Online-Zugriff auf ein Zahlungskonto, bei elektronischen Überweisungen oder bei Point of Sale-Zahlungen ist diese bereits seit 14. September 2019 europaweit anzuwenden. Nunmehr ist bei Zahlungen im E-Commerce-Bereich (mittels Kredit- oder Debitkarte) eine starke Kundenauthentifizierung verpflichtend durchzuführen, falls keine gesetzliche Ausnahme anwendbar ist.Die starke Kundenauthentifizierung soll dazu beitragen, Betrugsfälle im Zahlungsverkehr möglichst zu verhindern. Sie bedeutet, dass die Identität einer zahlenden Person mindestens anhand zweier Faktoren von insgesamt drei zu überprüfen ist. Diese sind:
Wissen – etwas, das nur die zahlende Person weiß, wie zum Beispiel ein Passwort
Besitz – etwas, das nur die zahlende Person hat, wie zum Beispiel eine Karte, die mittels Kartenlesegerät eingelesen wird, oder ein Handy, auf dem ein TAN-Code empfangen wird
Inhärenz – etwas, das nur die zahlende Person ist, wie zum Beispiel ein Fingerabdruck oder Gesichtsscan
Die starke Kundenauthentifizierung ist in der Richtlinie über Zahlungsdienste (Payment Service Directive II, PSD II) geregelt, welche am 13. Jänner 2016 in Kraft trat und mit 1. Juni 2018, durch das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), in nationales Recht – mit Übergangsfristen – umgesetzt wurde. Ursprünglich hatten Unternehmen bis 14. September 2019 Zeit, auf starke Kundenauthentifizierung umzustellen.
Weitere Informationen zur starken Kundenauthentifizierung erhalten Sie unter dem folgenden Link.

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FMA-Bericht 4. Quartal 2020 der österreichischen Pensionskassen: verwaltetes Vermögen stieg auf € 24,98 Mrd.; Veranlagungsperformance 2020 +2,5%

Das von den österreichischen Pensionskassen verwaltete Vermögen betrug zum Ende des 4. Quartals 2020 € 24,98 Mrd. . Dies entspricht einer Steigerung um € 1,2 Mrd. oder +5,1% im Vergleich zum Vorquartal. Verglichen mit dem Jahresultimo 2019 wurde ein Plus von € 681 Mio. verbucht, eine Steigerung im Gesamtjahr 2020 um + 2,73%. Die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten erhöhte sich im 4. Quartal um 0,6% auf fast 995.000, davon bezogen rund 12% bereits eine Pensionsleistung. Die von der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) errechnete Veranlagungsperformance ergab für das 4. Quartal +5,1%; für das Jahr 2020 ergibt dies trotz der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Kapitalmarktturbulenzen und volatilen Märkte ein Plus von insgesamt 2,5%. Im Schnitt der vergangenen drei, fünf und zehn Jahre beträgt die Performance +2,8%, +3,7% bzw. +3,9%. Die Anzahl der Pensionskassen blieb 2020 mit acht gleich wie im Jahr davor; fünf boten ihre Leistungen überbetrieblich an, drei waren rein betriebliche Pensionskassen. Dies geht aus dem heute von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichten Bericht über das 4. Quartal 2020 der österreichischen Pensionskassen hervor.
Das Vermögen der Pensionskassen wird zu 96,83% indirekt in Investmentfonds gehalten. Durchgerechnet in Veranlagungsklassen machen Schuldverschreibungen mit 37,21% den größten Anteil aus, gefolgt von Aktien mit 36,35%, Guthaben bei Kreditinstituten mit 7,90% und Immobilien mit 5,48%. Der Rest entfällt auf Darlehen und Kredite sowie sonstige Vermögenswerte. Das Vermögen war nach Währungsabsicherungsgeschäften zu rund 26,18% in ausländischer Währung veranlagt.
Den Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter folgendem Link.

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FMA-Bericht zum Asset Management am österreichischen Fondsmarkt im Jahr 2020: Fondsvermögen legte um € 7,5 Mrd. (+3,8%) auf € 202,5 Mrd. zu

Österreichs Fondsindustrie verwaltete zum 31.12.2020 ein Fondsvermögen in Höhe von € 202,5 Mrd., ein Anstieg um € 7,5 Mrd. oder +3,8% im Vergleich zum Jahresultimo 2019 (€ 195 Mrd.); ein neuer historischer Höchststand. Die österreichische Fondswirtschaft hat damit den im 1. Quartal 2020 durch die COVID-19-Turbulenzen ausgelösten massiven Einbruch um -10,6% oder – € 20,7 Mrd. in den Folgequartalen mehr als ausgeglichen (Q2: +7,4% o. + € 12,9 Mrd.; Q3: +2,9% o. + € 5,4 Mrd., Q4: +5,1% o. + € 9,9 Mrd.). Der Großteil des Anstiegs des Vermögens im Jahr 2020 entfiel dabei auf Nettomittelzuflüsse im Volumen von € 6,1 Mrd., immerhin € 1,4 Mrd. stammten trotz der Kapitalmarktturbulenzen aus Kursgewinnen. Rund € 112,6 Mrd. (+3,6%) wurden von den 1.113 inländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) und € 89,9 Mrd. (+4,2%) von den 905 inländischen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapiere (OGAW) verwaltet. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Bericht der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) zum Asset Management im 4. Quartal und Gesamtjahr 2020 hervor.
Starke Zuwächse bei Nachhaltigkeitsfonds, Mischfonds und Aktienfonds
Gegliedert nach Veranlagungsstrategie wurde das Fondsvermögen 2020 insbesondere in Mischfonds (€ 89,9 Mrd., +7,6% im Vergleich zu 2019), Rentenfonds (€ 62,3 Mrd., +0,3%), Aktienfonds (€ 33,7 Mrd., +2,3%) und Immobilienfonds (€ 9,9 Mrd., +5,3%) verwaltet. Besonders stark war der Anstieg des Fondsvermögens bei Nachhaltigkeitsfonds gemäß österreichischem Umweltzeichen 49 (UZ49) mit +61% auf € 16,9 Mrd. Die aggregierten Nettomittelzuflüsse von etwa € 6,1 Mrd. sind vor allem durch Zuflüsse bei Mischfonds (+ € 5.077 Mio.), Aktienfonds (+ € 1.175 Mio.) und Immobilienfonds (+ € 340 Mio.) erfolgt. Rentenfonds verzeichneten 2020 hingegen Nettomittelabflüsse von – € 456 Mio.
Dynamisches Angebot ausländischer Fonds in Österreich
Von den 9.352 ausländischen Fonds, die zum 31.12.2020 zum Vertrieb in Österreich zugelassen waren, entfielen 7.616 (+201) auf „Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren“ (OGAW) und 1.736 (+293) auf Alternative Investmentfonds (AIF). Damit ist die Anzahl der ausländischen Fonds im Jahr 2020 um 494 (+5,6%) angestiegen. Fonds aus Luxemburg (55%) und Irland (25%) machen dabei zusammen rund 80% der ausländischen OGAW und 65% der ausländischen AIF aus. Wegen des Brexit haben Fonds aus Großbritannien vermehrt ihren Sitz in andere Mitgliedsstaaten verlegt, sodass allein im Jahr 2020 die Anzahl der in Österreich zum Vertrieb notifizierten Fonds aus Großbritannien um -149 OGAW sowie um -37 AIF gesunken ist.
Zahl der KAG gefallen, jene der AIFM und Verwalter Europäischer Risikokapitalfonds (EuVECA) hingegen gestiegen
Ende 2020 waren in Österreich 14 Kapitalanlagegesellschaften (KAG)[1] und 54 Alternative Investmentfonds Manager (AIFM)[2] zugelassen. Während die Anzahl der KAG damit unverändert blieb, stieg die Zahl der AIFM um drei. Zu den AIFM zählen 13 KAG und fünf Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften (Immo-KAG), die zusätzlich eine Konzession als AIFM besitzen, sowie weitere fünf konzessionierte AIFM sowie 31 registrierte AIFM (+3 gg. 2019). Zehn registrierte AIFM (+1) sind auch als Verwalter von Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) zugelassen.
Den gesamten Bericht finden Sie online auf der FMA-Website.

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FMA-Bericht zum 4. Quartal 2020 der österreichischen Versicherungswirtschaft: moderates Prämienwachstum 2020, signifikanter Rückgang der Ertragskraft, gute Solvabilität

Die österreichischen Versicherungsunternehmen verbuchten im 4. Quartal 2020 – verglichen mit dem Vorjahreszeitraum – eine Erhöhung des Prämienvolumens um +1,61% auf € 4,28 Mrd. Im Gesamtjahr 2020 betrug das Prämienvolumen € 19,08Mrd. , was eine Steigerung von +1,57% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Dies geht aus dem heute von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichten Bericht über das 4. Quartal 2020 der österreichischen Versicherungswirtschaft hervor.
Das Prämienvolumen setzte sich im 4. Quartal 2020 aus Einnahmen von € 2,31Mrd. in der Schaden- und Unfallversicherung (+4,12%, verglichen mit Q4-2019), € 1,36 Mrd. in der Lebensversicherung (-3,21%) sowie € 604 Mio. in der Krankenversicherung (+3,75%) zusammen. Im Gesamtjahr 2020 sank das Prämienvolumen in der Lebensversicherung durch ein Minus von -1,18% auf € 5,36 Mrd. In den Sparten Schaden- und Unfallversicherung sowie Krankenversicherung konnte ein Plus von +2,41% auf € 11,29 Mrd. bzw. von +3,99% auf € 2,43 Mrd. erwirtschaftet werden.
Das versicherungstechnische Ergebnis sank 2020, verglichen mit dem Vorjahr, um -10,29% oder – €63,58 Mio. auf € 554,13 Mio. , das Finanzergebnis nahm um -43,21% oder -€ 1.347,26 Mio. auf € 1,77 Mrd. ab. Dies ergab einen Rückgang des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) um -56,08% oder – € 949,66 Mio. auf € 743,71 Mio.
Die Summe aller Assets zu Marktwerten (exklusive Kapitalanlagen der fondsgebundenen und indexgebundenen Lebensversicherung) lag Ende 2020 bei € 114,40 Mrd. , um + 3,44% oder + € 3,80 Mrd. über dem Wert zum Jahresende 2019.
Nach wie vor gute Solvabilität
Die stillen Nettoreserven (Saldo aus stillen Reserven und stillen Lasten) betrugen zum Jahresende 2020 € 24,90 Mrd. , verglichen mit Ende 2019 ein Anstieg um € 2,06 Mrd. . (+9,03%). Im Hinblick auf die Solvabilitätsanforderungen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 zeigt sich, dass rund zwei Drittel aller Versicherungsunternehmen einen SCR-Solvabilitätsgrad von über 200% vorweisen konnte; das heißt, mehr als doppelt so hohe Eigenmittel als notwendig besaßen. Die „Solvency Capital Requirement – SCR“ misst, ob das Versicherungsunternehmen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% innerhalb der nächsten zwölf Monate, unvorhergesehene Verluste auffangen und seinen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern nachkommen kann. Der MCR-Solvabilitätsgrad lag bei rund der Hälfte der Versicherungsunternehmen sogar im Bereich von 518% bis 894%. Die Mindestkapitalanforderung MCR (Minimum Capital Requirement) gibt das Mindestausmaß der Eigenmittel an, die das Versicherungsunternehmen jedenfalls und zu jeder Zeit halten muss. Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter folgendem Link.

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FMA-Vorstand Helmut Ettl in das Management-Board der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gewählt

Helmut Ettl, Vorstandsmitglied der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), wurde gestern für eine Periode von fünf Jahren in den Verwaltungsrat (Management Board) der in Paris domizilierten Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) gewählt. Dieses Kontrollgremium setzt sich aus dem EBA-Vorsitzenden sowie sechs weiteren stimmberechtigten Vertretern aus der Reihe der 28 nationalen Aufsichtsbehörden zusammen; weiters nehmen der EBA-Exekutivdirektor sowie ein Vertreter der Europäischen Kommission teil. Der Verwaltungsrat hat zu gewährleisten, dass die Behörde ihrem gesetzlichen Auftrag ordnungsgemäß nachkommt, und die ihr zugewiesenen Aufgaben angemessen wahrnimmt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem das Jahresarbeitsprogramm, den Jahreshaushaltsplan, die Personalplanung der Behörde und den Jahresbericht vorzuschlagen.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority)
Als Bankenaufsichtsbehörde der EU ist es die vorrangige Aufgabe der EBA, das Funktionieren des Binnenmarktes für Banken durch geeignete, wirksame und harmonisierte Aufsicht und Regulierung auf europäischer Ebene zu verbessern. In erster Linie erfolgt dies durch die Erarbeitung verbindlicher technischer Standards und Leitlinien, um so zum Einheitlichen Europäischen Regelwerk für den Finanzsektor beizutragen. Dieses Einheitliche Regelwerk soll gemeinsame und harmonisierte Aufsichtsregeln für Finanzinstitute in der EU bereitstellen und damit zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen sowie den Schutz von Einlegern, Anlegern und Verbrauchern gewährleisten. Überdies hat sie die Angleichung der Aufsichtspraktiken zu fördern, um auch eine harmonisierte Anwendung der Aufsichtsregeln sicherzustellen. Weiters hat die EBA den Auftrag, Risiken und Schwachstellen im EU-Bankensektor insbesondere mit Hilfe regelmäßiger Berichte zur Risikobewertung und europaweiten Stresstests zu bewerten. Weitere Aufgaben umfassen Nachforschungen über die unzureichende Anwendung des EU-Rechts durch nationale Behörden, Entscheidungsbefugnis in Krisenfällen, Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen sowie die unabhängige Beratung von Europäischem Parlament, Rat und Kommission.
Rückfragehinweis für Journalisten
Klaus Grubelnik
FMA-Mediensprecher
+43 / (0)1 / 24959-6006 o.

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Hinweise von Whistleblowern nehmen stark zu. Mehr als die Hälfte betreffen Anlagebetrug, insbesondere mit Krypto-Assets

Whistleblower, also meist anonyme Hinweisgeber, die Missstände bei beaufsichtigten Unternehmen, dubiose Anbieter oder Marktpraktiken melden, haben sich zu einer wichtigen Informationsquelle für die Finanzmarktaufsicht (FMA) entwickelt. So wurden im Jahr 2020 bereits 278 Hinweise über die Whistleblower-Plattform auf der Website der FMA eingebracht, ein neuer Rekordwert seit Einführung des Systems im Jahr 2014, und eine Steigerung um 57% allein in den vergangenen fünf Jahren. Dabei erweisen sich in etwa neun von zehn Hinweisen als aufsichtsrelevant. Von den 245 Hinweisen, die tatsächlich den Zuständigkeitsbereich der FMA betrafen, bezog sich rund die Hälfte auf Anlagebetrug (120) sowie auf Unerlaubten Geschäftsbetrieb (9), also das Erbringen konzessionspflichtiger Finanzdienstleistungen ohne die dazu erforderliche Berechtigung. Fast ein Drittel (77 Hinweise) äußerten den Verdacht auf Verfehlungen bei Banken, lediglich vier betrafen Versicherungsunternehmen und Pensionskassen. 19 betrafen das Wertpapiergeschäft, 15 den Verdacht auf Geldwäscherei.
Starkes Vertrauen in das Hinweisgebesystem der FMA
„Unsere webbasierte Whistleblower-Plattform garantiert den Hinweisgebern technisch absolute Anonymität. Die Informationen werden kryptographisch verschlüsselt, so ist es weder für uns noch für Strafverfolgungsbehörden möglich, den Informanten technisch zu identifizieren“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Das schafft Vertrauen und Sicherheit, und ist einer der wesentlichen Gründe, warum dieser Informationskanal immer mehr Zuspruch erfährt.“ Gleichzeitig ermögliche ein anonymisiertes, ebenso abgesichertes Postfach die Kommunikation zwischen der Behörde und dem Hinweisgeber, wenn dieser das ermöglicht. „Unsere Whistleblower-Plattform ist so ein wichtiges – oft auch präventiv wirkendes – Instrument im Kampf gegen Anlagebetrug sowie unseriöse Marktpraktiken. Missstände können oft früh erkannt werden, und Schaden dadurch begrenzt oder gänzlich verhindert werden. Es leistet einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Konsumenten, Anleger und Gläubiger,“ so Ettl und Müller.
Zwei Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug betreffen heute bereits Angebote im Zusammenhang mit Krypto-Assets und sogenannten virtuellen Währungen, wobei der Vertrieb über dubiose oder kriminelle Online-Trading-Plattformen im Internet erfolgt, geworben wird oft über Social Media wie Facebook, WhatsApp, TikTok oder Telegram. Neben dem Vertrieb betrügerischer Krypto-Assets nimmt der kriminelle Handel mit virtuellen Währungen weiter zu. Auf den dubiosen Trading-Plattformen werden insbesondere finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs), Fremdwährungshandel (FOREX) oder binäre Optionen angeboten sowie angeblich automatisierter Handel mit derartigen vermeintlichen Anlageprodukten. Achtung: das Angebot binärer Optionen an Kleinanleger ist in der EU verboten, das von CFDs regulatorisch stark eingeschränkt. Ein Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug betraf betrügerische Angebote mit traditionellen Anlageprodukten wie Aktien oder Gold sowie verschiedene Formen von Vorschussbetrug.
Whistleblower-Hinweise haben 2020 zu sieben Investorenwarnungen, 42 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft sowie einer Vielzahl behördlicher Verfahren der FMA sowie Straferkenntnissen geführt.
Rückfragehinweis für Journalisten
Klaus Grubelnik
FMA-Mediensprecher
+43 / (0)1 / 24959-6006 o.

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FMA-Bericht zum 4. Quartal 2020 der Prospekt-Aufsicht: Trotz COVID-19-Turbulenzen stabiles Emissionsangebot im Quartal und Gesamtjahr

Trotz der massiven wirtschaftlichen Turbulenzen im Jahr 2020 durch die Covid-19-Pandemie blieb das Aufkommen an zu billigenden Kapitalmarktprospekten stabil. So hatte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im 4. Quartal 19 Billigungen vorzunehmen, wovon vier auf einteilige Prospekte und 15 auf mehrteilige Prospekte (5 Registrierungsformulare und 10 Wertpapierbeschreibungen) entfielen. Im 4. Quartal 2019 waren es insgesamt 14 Billigungen (5 einteilige Prospekte, 3 Registrierungsformulare und 6 Wertpapierbeschreibungen zu mehrteiligen Prospekten). Im Gesamtjahr 2020 hatte die FMA damit 63 Billigungen zu prüfen, davon 41 für einteilige Prospekte und 22 für mehrteilige Prospekte (6 Registrierungsformulare und 16 Wertpapierbeschreibungen); 2019 waren es insgesamt 68 Billigungen (58 einteilige Prospekte, vier Registrierungsformulare und sechs Wertpapierbeschreibungen zu mehrteiligen Prospekten). Zudem waren im 4. Quartal 16 Nachträge zu Prospekten zu billigen, um einer mehr als im Vergleichsquartal 2019. Im Gesamtjahr 2020 waren es 77, 2019 82. Dies geht aus dem heute veröffentlichten FMA-Bericht zur Prospektaufsicht im 4. Quartal 2020s hervor.
Verglichen mit dem 4. Quartal 2019 haben sich die bei der FMA bzw. im Emissionskalender der OeKB im Zusammenhang mit gebilligten Basisprospekten hinterlegten Endgültigen Bedingungen im Berichtsquartal 2020 von 1.835 auf 2.819 erhöht; dies entspricht einer Steigerung von 53,6%.
Überdies wurden im 4. Quartal 2020 von EU-Schwesterbehörden 57 Prospekte bzw. Prospektbestandteile an die FMA notifiziert, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 26 Prospekte bzw. Prospektbestandteile. Die Zahl der an die FMA notifizierten Nachträge reduzierte sich hingegen von 195 im 4. Quartal 2019 auf 185 im 4. Quartal 2020.
Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website.

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