FMA-Bericht zum 2. Quartal 2021 der österreichischen Pensionskassen: verwaltetes Vermögen + 5,9% auf Rekordwert von € 26,2 Mrd., Veranlagungsperformance +2,8%.

Zum Ende des 2. Quartals 2021 betrug das von den österreichischen Pensionskassen verwaltete Vermögen € 26,2 Mrd., ein Anstieg um +2,83% zum Vorquartal. Die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten im Pensionskassensystem hat sich im 2. Quartal um +0,56% auf knapp über eine Million Personen erhöht; in etwa 12,2% von diesen, also in etwa 122.000 Personen, beziehen bereits eine Pensionsleistung. Die von der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) errechnete Veranlagungsperformance betrug in den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 +4,78%, das Plus im 2. Quartal lag bei 2,83%. Im Schnitt der vergangenen drei, fünf und zehn Jahre beträgt die Performance +4,8%, +4,7% bzw. +4,5%. Dies geht aus dem heute von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichten Bericht über das 2. Quartal 2021 der österreichischen Pensionskassen hervor.Das Vermögen der Pensionskassen wird zu 97,2% indirekt über Investmentfonds gehalten. Durchgerechnet in Veranlagungsklassen machen Aktien mit 39,4% den größten Anteil aus, gefolgt von Schuldverschreibungen mit 34,2%, Guthaben bei Kreditinstituten mit 6,9% und Immobilien 5,3%. Der Rest entfällt auf sonstige Vermögenswerte. Das Vermögen war nach Währungsabsicherungsgeschäften zu 30,1% in ausländischer Währung veranlagt.
Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter: www.fma.gv.

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„Reden wir über Geld“: FMA warnt Kleinanleger vor der Marktmanipulationsform „Pump and dump“

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt Kleinanleger in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ vor „Pump and dump“, einer häufigen Form von Marktmanipulation an der Börse. „Pump and dump“ ist auch als „Scalping“, also Skalpieren der Anleger, bekannt – sie können dadurch sehr viel Geld verlieren. 
Bei dieser Form der Marktmanipulation versuchen Manipulanten, durch „heiße Anlagetipps“ in Börsebriefen, Spam-Mails oder Social-Media-Kanälen, eine künstliche Nachfrage nach einer Aktie, die einen sehr geringen Wert hat oder in Wirklichkeit ganz und gar wertlos ist, auszulösen und deren Kurs manipulativ in die Höhe zu treiben. Sie selbst haben sich zu niedrigen Kursen damit eingedeckt und werfen die Aktien dann – beim künstlich erzeugten Höchstkurs – auf den Markt, und der Kurs stürzt sofort wieder ins Bodenlose. Die Anleger, die sich durch die „heißen Anlagetipps“ täuschen ließen und gekauft haben, bleiben auf den in Wahrheit wertlosen Wertpapieren sitzen und müssen große Verluste hinnehmen.
„Pump and dump“ findet häufig in weniger liquiden Wertpapieren statt. Gehandelt werden diese meist auf sogenannten Multilateral Trading Facilities (MTF). Da das börsennotierte Aktienvolumen relativ klein und die ordnungsgemäße Handelsaktivität gering ist, bedarf es nur weniger neuer Investoren, um den Preis und das gehandelte Volumen nach oben zu treiben.
Weitere Informationen darüber wie sich Kleinanleger schützen können, und was sie tun können falls sie Opfer einer Marktmanipulation wurden sind in der neuen Ausgabe von „Reden wir über Geld“ nachzulesen.
Rückfragehinweis für Journalisten:
MMag. Annemarie Bauer, Bakk.

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FMA stellt beim Handelsgericht Wien den Antrag auf Insolvenzeröffnung über das Vermögen der „Autobank AG“.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute, 17.08.2021, beim Handelsgericht Wien den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der „Autobank AG“ mit Sitz in 1100 Wien, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3, gestellt.
Bereits am 30.07.2021 hat die FMA der Autobank AG per Bescheid gemäß § 7 Abs. 2 Z 4 Bankwesengesetz (BWG) die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und Frau Dkfm. Dorotea-E. Rebmann gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. b BWG zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissärin) bestellt.
Am 12.08.2021 informierte die Autobank die FMA mit Anzeige nach § 73 Abs. 1 Z 6 BWG, dass sie zahlungsunfähig ist, da die Einlagensicherung Austria GmbH Rückzahlungsansprüche in Höhe von rund € 72,9 Mio. fällig gestellt hat. Sie legte dar, dass die derzeit vorhandenen liquiden Mittel in Höhe von rund € 44,8 Mio. nicht ausreichen, die fällige Verpflichtung zu begleichen, und ihr dies auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein werde.
Überdies kann sich die Forderung der Einlagensicherung Austria GmbH in Abhängigkeit von deren Inanspruchnahme noch auf in etwa € 107 Mio. erhöhen, da Einlagen in dieser Höhe durch diese gesichert sind.
Die vorhandene Liquiditätslücke übersteigt das von der Rechtsprechung tolerierte Maß, weshalb die FMA per Gesetz den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Autobank beim zuständigen Gericht zu stellen hatte.

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FMA-Bericht Asset Management im 2. Quartal 2021: Verwaltetes Fondsvermögen österreichischer Investmentfonds leicht gestiegen

Zum Ende des 2. Quartals 2021 wurden in österreichischen Investmentfonds Vermögenswerte von rund € 219,4 Mrd. [1] verwaltet. Somit erhöhte sich das Fondsvermögen im Vergleich zum Vorquartal um +5,0 % bzw. € 10,4 Mrd. Gegliedert nach Veranlagungsstrategien wurden zum 30.6.2021 € 99,0 Mrd. in Mischfonds (+6,4%), € 62,2 Mrd. in Rentenfonds (+1,7%), € 40,9 Mrd. in Aktienfonds (+8,2%), € 10,5 Mrd. in Immobilienfonds (+2,4%), € 5,9 Mrd. in kurzfristigen Rentenfonds (+0,7%), € 0,6 Mrd. in Private Equity Fonds sowie € 0,4 Mrd. in sonstigen Fonds verwaltet. Dies geht aus dem heute veröffentlichten „FMA-Bericht Asset Management im 2. Quartal 2021“ hervor.
Zum Stichtag waren in Österreich 14 Kapitalanlagegesellschaften[2] (KAG) und 54 Alternative Investmentfonds Manager[3] (AIFM), um einer mehr als im Vorquartal,  zugelassen und sie hatten 891 (+1) „Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren“ (OGAW) sowie 1.134 (+13) Alternative Investmentfonds (AIF) aufgelegt. Nach Veranlagungsstrategie kategorisiert teilen sich diese in 1.122 Misch-, 427 Renten-, 333 Aktien-, 52 kurzfristige Rentenfonds, 33 Private Equity Fonds, 19 Immobilienfonds sowie 39 sonstige Fonds. Von all diesen Fonds sind bereits 103 Fonds als Nachhaltigkeitsfonds gemäß dem österreichischen Umweltzeichen 49 (UZ49) qualifiziert. Diese verwalten zusammen bereits ein Fondsvermögen von € 21,8 Mrd. (+11,5% bzw. + € 2,3 Mrd. im Vergleich zum Vorquartal und + 28,7% bzw. + € 4,9 Mrd. zum Jahresanfang). Nach einem Rückgang der Gesamtanzahl der österreichischen Fonds im 1. Quartal um 7 erhöhte sich deren Anzahl im 2. Quartal um 14 Fonds.
Aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) waren Ende des 2. Quartals 7.559 OGAW(+63 im Vergleich zum Vorquartal) und 1.699 AIF (+86 im Vergleich zum Vorquartal) ausländischer KAG und AIFM zum Vertrieb in Österreich notifiziert. Nach Herkunftsländern sind dabei insbesondere Luxemburg, Irland, Deutschland und Frankreich hervorzuheben.
Den gesamten „FMA-Bericht Asset Management im 2. Quartal 2021“ finden Sie als Download auf der FMA-Website unter dem Link: https://www.fma.gv.

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Österreichische Banken mit solidem Ergebnis beim europäischen Stresstest. Kapitalaufbau der letzten Jahre zeigte Wirkung und erhöhte die Krisenresistenz des Bankensektors.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäischen Zentralbank (EZB), in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie den anderen nationalen Aufsichtsbehörden, haben 89 europäische Banken einem Stresstest unterzogen. Die heute veröffentlichten Ergebnisse bescheinigen dem europäischen Bankensektor eine gute Krisenresistenz. Durch Reduktion von Problemkrediten und Kostenreduktionen konnte ein deutlich härteres Szenario als beim Stresstest 2018 bewältigt werden.
Österreichische Banken: gestresste Kapitalquoten im europäischen Mittelfeld
Auch die sechs österreichischen Banken, die am Stresstest teilgenommen haben, zeigten sich widerstandsfähig, insgesamt landeten sie im europäischen Mittelfeld. Die Performance der einzelnen Banken ist dabei durchaus heterogen, was auch an ihren unterschiedlichen Geschäftsmodellen liegt. Nicht zuletzt aufgrund der staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft sind die Aktivitäten der Banken in einigen Ländern (u. a. auch in Österreich) weniger stark betroffen als in anderen. Zusammen mit der Ausgangskapitalisierung, mit der die Banken in den Stresstest starten, ist dies ein wesentlicher Treiber der Ergebnisse. Alle österreichischen Banken erfüllen auch nach Anwendung des harten Stress-Szenarios die gesetzlichen Kapitalanforderungen.
„Die Pandemie hat gezeigt, dass der von der Aufsicht vorgezeichnete Weg zur Verbesserung der Kapitalbasis der österreichischen Banken ein richtiger war. Somit sind sie in der Lage, der Wirtschaft auch in schwierigen Zeiten als verlässlicher Partner zur Verfügung zu stehen. Um auch für künftige Krisen gewappnet zu sein, muss dieser Weg fortgesetzt werden“, sagte FMA-Vorstandsmitglied Helmut Ettl anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse.
„Das Ergebnis entspricht unseren Erwartungen, es ist aber auch kein Grund zum Feiern“, ergänzte OeNB-Vize-Gouverneur Gottfried Haber. „Die Banken müssen weiter an ihrer Kosteneffizienz arbeiten, die Profitabilität verbessern und bei Gewinnausschüttungen Zurückhaltung üben, um Kapital aufzubauen“, so Haber weiter.
Härteres Stress-Szenario spiegelt Unsicherheit in der Pandemie wider
Der Stresstest untersuchte die Auswirkungen eines hypothetischen dreijährigen Schocks auf die Bilanzen der Banken. Aufgrund der Prognoseunsicherheit durch die COVID-19-Pandemie wurde ein härteres Szenario als beim letzten europäischen Stresstest 2018 gewählt. Die Aufsicht unterstellte für den Stresstest eine länger andauernde Pandemie mit einem starken Wirtschaftseinbruch und höherer Arbeitslosigkeit. Negative Wechselkursentwicklungen, sinkende Immobilienpreise und steigende Kreditausfälle führen im Szenario zu Verlusten, die die Kapitalquoten der Banken schmelzen lässt.
Stresstestergebnisse liefern wertvollen Input für die laufende Aufsichtstätigkeit
Für die Bankenaufsicht liefert der Stresstest wichtige Ergebnisse. Es gibt jedoch keine definierte Schwelle, ab der eine Bank als „durchgefallen“ gilt. Vielmehr werden aus dem gesamten Prozess qualitative und quantitative Erkenntnisse gewonnen, die in die Beurteilung der Banken einfließen und zur Bestimmung von Kapitalsicherheitspuffern verwendet werden. Je nach Risikoprofil der einzelnen Bank können diese höher oder niedriger ausfallen.
Hintergrundinformation
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) führt gemeinsam mit dem Europäischen Rat für Systemrisiken (ESRB), der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Behörden alle zwei Jahre einen EU-weiten Stresstest für größere Banken durch. Der letzte derartige Stresstest fand 2018 statt, der ursprünglich für 2020 geplante wurde aufgrund der Pandemiesituation auf 2021 verschoben. In den Stresstest einbezogen waren 89 Banken aus dem Euroraum, die zusammen etwa 75 % der Total Assets des Sektors ausmachen. Für 38 Banken (aus Österreich: Erste Group Bank und Raiffeisen Bank International) läuft der Stresstest unter der Führung der EBA ab. Bei den restlichen Banken (aus Österreich: Bawag, Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, Volksbanken und Sberbank) ist die EZB im Lead. Die Ergebnisse aller Banken werden veröffentlicht. Für die erste Gruppe veröffentlicht die EZB detaillierte Ergebnisse auf ihrer Website. Für die zweite Gruppe (mit tendenziell etwas kleineren Banken) veröffentlicht die EZB wichtige Kennzahlen und beschränkt sich, was die Auswirkung auf die Kapitalquote betrifft, auf Größenordnungen. 
Parallel führen auch OeNB und FMA einen Stresstest für jene österreichischen Banken durch, die nicht vom EU-weiten Stresstest erfasst sind. Aggregierte Ergebnisse werden von der OeNB Ende November im Financial Stability Report veröffentlicht.
Rückfragehinweis
Klaus Grubelnik (FMA): Tel.: +43 (0)1 24959 6006; +43 (0)676 88 249 516; [email protected]
Dr. Christian Gutlederer (OeNB): Tel.: +43 (0)1 404 20 6900; christian.gutlederer@oenb.

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat der „AutoBank AG“ per Bescheid die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt und die Wirtschaftsprüferin Dkfm. Dorotea-E. Rebmann zur Regierungskommissärin bestellt.

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute per Bescheid dem konzessionierten Kreditinstitut „AutoBank AG“ mit Sitz in 1100 Wien, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3, die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und die Wirtschaftsprüferin Dkfm. Dorotea-E. Rebmann als Regierungskommissärin bestellt.
Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA „bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte … zur Abwendung dieser Gefahr befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten.“
Zu diesem Zweck kann die FMA unter anderem gemäß § 70 (2) Z 4 BWG „die Fortführung des Geschäftsbetriebes ganz oder teilweise untersagen“ sowie gemäß § 70 (2) Z 2 „eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört.“ Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit b „im Falle, dass dem Kreditinstitut die Fortführung der Geschäfte ganz oder teilweise untersagt wurde, einzelne Geschäfte zu erlauben, die die obige Gefahr nicht vergrößern.“
Die Maßnahmen der FMA erfolgen zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte.

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat der „AutoBank AG“ per Bescheid die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt und die Wirtschaftsprüferin Dkfm. Dorotea-E. Rebmann zur Regierungskommissärin bestellt.

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute per Bescheid dem konzessionierten Kreditinstitut „AutoBank AG“ mit Sitz in 1100 Wien, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3, die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und die Wirtschaftsprüferin Dkfm. Dorotea-E. Rebmann als Regierungskommissärin bestellt.
Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA „bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte … zur Abwendung dieser Gefahr befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten.“
Zu diesem Zweck kann die FMA unter anderem gemäß § 70 (2) Z 4 BWG „die Fortführung des Geschäftsbetriebes ganz oder teilweise untersagen“ sowie gemäß § 70 (2) Z 2 „eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört.“ Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit b „im Falle, dass dem Kreditinstitut die Fortführung der Geschäfte ganz oder teilweise untersagt wurde, einzelne Geschäfte zu erlauben, die die obige Gefahr nicht vergrößern.“
Die Maßnahmen der FMA erfolgen zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte.

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Empfehlung an Finanzdienstleister, angesichts der wirtschaftlichen COVID-19-Herausforderungen auf Ausschüttungen zu verzichten, wird aufgehoben.

Auf Basis der jüngsten makroökonomischen Analysen sowie der Konjunkturprognosen haben die Bankenaufsichtsbehörden der Europäischen Union, die im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM unter dem Lead der Europäischen Zentralbank (EZB) zusammenarbeiten, beschlossen, die Empfehlung, auf Dividendenausschüttungen, Anteilsrückkäufe sowie variable Vergütungen zu verzichten, mit Wirkung vom 30. September 2021 aufzuheben. Im Sinne branchenübergreifend fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem österreichischen Finanz- und Kapitalmarkt wird die FMA, die von ihr auch auf andere Finanzdienstleister ausgedehnten Ausschüttungsbeschränkungen im Gleichschritt wieder aufheben.
Weiterhin vorsichtige und vorausschauende Kapitalplanung geboten
„Das im Zuge der durch die COVID-19-Pandemie verursachten massiven wirtschaftlichen Turbulenzen von der Aufsicht den Finanzdienstleistern auferlegte De-Facto-Verbot, Dividenden und Boni auszuschütten, hat sich bewährt,“ so der Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Es hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Kapitalbasis der heimischen Anbieter – trotz der großen wirtschaftlichen Herausforderungen – nicht ausgedünnt sondern zum Teil sogar gestärkt worden ist.“ Das sei eine wesentliche Voraussetzung, damit die Finanzdienstleister Unternehmen wie private Haushalte kraftvoll auf dem Weg aus der Krise unterstützen können.
Der Vorstand der FMA mahnt von den Finanzdienstleistern aber „auch weiterhin eine vorsichtige und vorausschauende Kapitalplanung ein, die die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle und das erhöhte Risiko durch die wirtschaftlichen Herausforderungen sowie drohende Verluste nach dem Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt.“ Diese Erwartungshaltung werde die FMA betroffenen Instituten erforderlichenfalls auch direkt kommunizieren.

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„Reden wir über Geld“ – Fondsgebühren: Vergleichen Sie! Beim Kauf von Fondsanteilen fallen Kosten an. Ist Ihr Fonds teuer oder günstig?

Anlässlich der Veröffentlichung der „FMA-Marktstudie über Fondsgebühren von österreichischen Publikumsfonds“ erklärt die FMA in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ was ein Investmentfonds ist und welche Arten von Kosten beim Kauf von Fondsanteilen anfallen können. Die aktuellen Durchschnitts- und Maximalwerte der verschiedenen Kostenarten sind – gegliedert nach Fondskategorie – in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.  
„Mit der neuen Ausgabe von ‚Reden wir über Geld‘ möchten wir Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, laufende Kosten und Ausgabeaufschläge über alle Anlagekategorien hinweg zu vergleichen.“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. Diese Kostentransparenz ermögliche Anlegern eine für ihr Anlagebedürfnis maßgeschneiderte Entscheidung zu treffen. Wie bei jedem Investment sei dabei stets der Grundsatz zu beachten: Je höher der Ertrag, desto höher das Risiko, so der FMA-Vorstand.
Die FMA führt jährlich eine Marktstudie zu Fondsgebühren durch. Heuer wurden die jeweils im Kundeninformationsdokument (KID) angegebenen Kosten von 1.014 österreichischen Investmentfonds analysiert und zum leichteren Kostenvergleich Durchschnittswerte errechnet. Das Ergebnis zeigt auch dieses Jahr wieder, dass Fonds mit einer höheren Risikoklasse höhere Gebühren verlangen. Nachhaltige Fonds, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert sind, verlangen im Vergleich zum Gesamtmarkt geringfügig niedrigere Gebühren.
Die neue Ausgabe von „Reden wir über Geld“ finden Sie unter folgendem Link.
Rückfragehinweis für Journalisten:
MMag. Annemarie Bauer, Bakk.

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FMA-Marktstudie 2021 zu Fondsgebühren von österreichischen Publikumsfonds: laufende Gebühren gleich, aber signifikanter Rückgang bei Ausgabeaufschlägen.

Die Fondsgebühren, die für Anleger bei österreichischen Publikumsfonds anfallen, haben sich zum Stichtag 31.12.2020, verglichen mit dem Jahresultimo 2019, nicht signifikant verändert. So betragen die maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren im volumengewichteten Mittelwert 1,24 % (2019: 1,23%), die laufenden jährlichen Kosten 1,13% (1,14%); die maximalen Ausgabeaufschläge bei Anteilsscheinerwerben sind hingegen signifikant gefallen, von 3,60% 2019 auf 2,80% im Jahr 2020. Dies geht aus der heute veröffentlichten, jährlichen „FMA-Marktstudie über Fondsgebühren von österreichischen Publikumsfonds“ hervor, die die Angaben im gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationsdokument (KID) sowie in den Fondsbestimmungen von 1.014 Fonds mit einem Gesamtvolumen von mehr als € 105 Mrd. zum Stichtag 31.12.2020 analysiert hat. Die Studie stellt tabellarisch und leicht verständlich die Kennzahlen detailliert und differenziert nach Fondstyp, Veranlagungsstrategie sowie Risikoklasse dar und vergleicht diese überdies mit europäischen Kennzahlen.
„Die jährliche Marktstudie der FMA gibt den Anlegern die Möglichkeit, allein anhand der Angaben im gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationsdokument zu einem bestimmten Produkt dessen Gebühren mit dem Durchschnitt dieser Veranlagungskategorie, aber auch mit den Kostenstrukturen anderer Anlagekategorien oder Risikoklassen zu vergleichen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Wir schaffen so Markttransparenz und helfen dem Verbraucher, eine für sein Anlagebedürfnis maßgeschneiderte Entscheidung zu treffen.“
Je höher das Risiko, desto höher die Fondsgebühren
Signifikante Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Veranlagungsstrategien und Risikoklassen. Die im Schnitt niedrigsten Fondsgebühren weisen kurzfristige Rentenfonds, gefolgt von Rentenfonds, Immobilienfonds, Mischfonds und Aktienfonds auf. So liegen zum Beispiel die maximalen Verwaltungsgebühren bei Rentenfonds im Schnitt bei 0,98%, bei Aktienfonds bei 1,60%, die laufenden Kosten bei 0,65% zu 1,66%, wobei sich die Werte gegenüber dem Vorjahr kaum verändert haben. Die maximalen Ausgabeaufschläge haben sich im Mittelwert bei beiden Fondstypen verringert: bei Rentenfonds von 3,41% auf 2,49%, bei Aktienfonds von 4,25% auf 3,13%, wobei auch die Ausgabeaufschlagsdifferenz verkleinert wurde, von 1,12% auf 0,92%. Signifikant ist nach wie vor der Zusammenhang zwischen Risikoklasse und Höhe der Gebühren: Je höher das Risiko, desto höher tendenziell auch die Fondsgebühren, wobei hier auch der Konnex zur Anlagestrategie zu sehen ist. Der im Volumen am stärksten wachsende Fondstyp, nachhaltigkeitsorientierte Fonds[1], weisen im Vergleich zum Gesamtmarkt aggregiert niedrigere Gebühren bei den laufenden Kosten und maximalen Ausgabeaufschlägen auf.  Die gesamte „FMA-Marktstudie über Fondsgebühren von österreichischen Publikumsfonds 2021“ finden Sie auf der Website der FMA unter folgendem Link.
Rückfragehinweis für Journalisten:
Klaus Grubelnik+43 / (0)1 / 24959-6006+43 / (0)676 / 88 249 516
[1] Insbesondere Nachhaltigkeitspublikumsfonds gemäß österreichischem Umweltzeichen 49 für nachhaltige Finanzprodukte.

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FMA-Fremdwährungskrediterhebung 1. Quartal 2021: wechselkursbereinigt ist das Volumen seit 2008 um € 37,6 Mrd. gesunken, absolut haften noch € 10,3 Mrd. aus.

Im 1. Quartal 2021 ist das an private Haushalte aushaftende Fremdwährungskreditvolumen verglichen mit dem Vorquartal um € 640 Mio. oder -5,7% zurückgegangen; verglichen mit dem 1. Quartal 2020 war es ein Minus von € 2,13 Mrd. oder -16,7%. Damit ist das aushaftende Volumen seit dem Höhepunkt 2008 wechselkursbereinigt um -79,8% zurückgegangen. Absolut haften noch € 10,33 Mrd. in fremder Währung aus. Der Anteil der Fremdwährungskredite an den gesamten an private Haushalte vergebenen Kredite konnte damit bereits auf 6,2% gedrückt werden; am Höhepunkt des FX-Kredit-Booms lag er bei rund einem Drittel (31,8%). 96,4% der Fremdwährungskredite entfallen auf Schweizer Franken, der Rest fast zur Gänze auf japanische Yen. Seit Anfang 2008 hat der Schweizer Franken gegenüber dem Euro um 49,3 % aufgewertet. Im 1.Quartal 2021 pendelte der Wechselkurs des Schweizer Franken zwischen 1,0747 und 1,1114 zum Euro. Dies hat die FMA-Erhebung zur Entwicklung der Fremdwährungskredite im 1. Quartal 2021 ergeben.

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„Reden wir über Geld“ – Geldwäsche: Wie illegales Vermögen einen legalen Schein erhält

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erklärt in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ was hinter dem Begriff Geldwäsche steckt, wie Privatpersonen dazu beitragen Geldwäsche zu verhindern, und wie sie sicherstellen können, dass sie professionellen Geldwäschern nicht zum Opfer fallen. Darüber hinaus werden Antworten auf die bei der FMA-Verbraucherinformation am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Geldwäscheprävention gegeben.
Geldwäsche bedeutet, dass illegal erworbenes Geld – zum Beispiel aus Drogenhandel, Steuerhinterziehung, Korruption, illegalem Waffenhandel, Online-Betrug, Kinderpornografie oder Menschenhandel – in den sauberen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird. Dies verursacht einen enormen wirtschaftlichen Schaden für eine Volkswirtschaft. Laut EU-Kommission entfallen allein innerhalb der EU jährlich rund € 160 Milliarden auf illegale Finanztätigkeiten.
„Transparente Geldströme sind der Schlüssel im Kampf gegen Geldwäsche“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. „Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen müssen ihre Kunden kennen und deren Aktivitäten genau beobachten um ungewöhnliche Geldflüsse zu erkennen“. Die FMA verfolge bei der Prävention von Geldwäsche eine absolute Nulltoleranzpolitik und habe sich daher auch im heurigen Jahr im Rahmen ihrer Aufsichts- und Prüfschwerpunkte zum Ziel gesetzt, den österreichischen Finanzplatz durch gezielte präventive Maßnahmen sauber zu halten, so die beiden Vorstände.

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FMA-Bericht zum 1. Quartal 2021 der österreichischen Versicherungswirtschaft: Stabiles Präminenvolumen, Anstieg des EGT

Die österreichischen Versicherungsunternehmen haben im 1. Quartal 2021 das eingenommene Prämienvolumen, verglichen mit dem 1. Quartal 2020, um + 0,35 % auf € 5,85 Mrd. erhöht. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) stieg im Vergleich zum 1. Quartal 2020 um € 387,88 Mio. auf 323,14 Mio. Dies war darauf zurückzuführen, dass das versicherungstechnische Ergebnis um 182,06 Mio.  auf € 215,60 Mio. und das Finanzergebnis um 665,96 Mio. auf 535,91 Mio. zunahmen. Die Summe aller Assets zu Marktwerten (exklusive Kapitalanlagen der fondsgebundenen und indexgebundenen Lebensversicherung) lag zum 31. März 2021 bei € 115,05 Milliarden. Dies geht aus dem heute von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichten „Quartalsbericht Q1 2021 – Versicherungsunternehmen“ hervor.
Aufgegliedert nach Versicherungssparten war eine positive Prämienentwicklung in der Schaden- und Unfallversicherung mit +2,13% auf € 3,79 Mrd. und in der Krankenversicherung mit +2,98% auf € 639 Mio. zu verzeichnen. Das Prämienvolumen in der Lebensversicherung verringerte sich um -5,18% auf € 1,42 Mrd. Aufwendungen für Versicherungsfälle beliefen sich im Berichtszeitraum auf € 3,90 Milliarden, das entspricht einem Minus von 2,60% im Vergleich zum 1. Quartal 2020.
Die „Umsatz-Rendite“ (EGT zu Prämien) als wesentliche Kennzahl der Ertragskraft verbesserte sich im 1. Quartal 2021 mit plus 798 Basispunkten auf +6,66% gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Die Eigenmittelausstattung der Versicherungsunternehmen war weiterhin gut: Im Berichtszeitraum wiesen 68% der Unternehmen einen Solvabilitätsgrad (SCR) von über 200% aus, womit sie über mehr als doppelt so hohe Finanzmittel verfügten, als zur Erfüllung aller Verpflichtungen erforderlich ist. Allerdings nahmen die stillen Reserven der Kapitalanlagen (ohne jene der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung) im Quartalsvergleich um -11,51% auf € 22,05 Mrd. ab. Die Reservequote betrug damit zum Ende des Berichtzeitraumes 24,89%.
Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter: https://www.fma.gv.

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FMA-Bericht zum 1. Quartal 2021 der österreichischen Pensionskassen: Verwaltetes Vermögen leicht gestiegen, Veranlagungsperformance positiv

Das von den österreichischen Pensionskassen (PK) verwaltete Vermögen betrug zum Ende des 1. Quartals 2021 € 25,5 Mrd. und erhöhte sich somit im Vergleich zum Vorquartal um 2,1%. Im Berichtszeitraum waren rund 998.000 Menschen Anwartschafts- und Leistungsberechtigt (+ 0,3%). Davon bezogen 12%, rund 120.000 Personen bereits eine Pensionsleistung aus dem Pensionskassensystem. Die von der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) quartalsweise errechnete Veranlagungsperformance betrug im 1. Quartal 2021 2%, wobei die überbetrieblichen PKs (2%) besser abschnitten als die betrieblichen (1,3%). Im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre betrug damit die Performance 3,9%, jene der vergangenen fünf Jahre 4,2% und für die vergangenen zehn Jahre betrug sie im Schnitt 4,2%. Insgesamt waren acht Pensionskassen auf dem österreichischen Markt tätig, fünf überbetriebliche und drei betriebliche. Dies geht aus dem heute veröffentlichten „Quartalsbericht Q1 2021 – Pensionskassen“ der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hervor.
Das von den Pensionskassen verwaltete Vermögen wurde zu rund 97,37% indirekt über Investmentfonds gehalten. Im Hinblick auf die verschiedenen Anlagekategorien war das verwaltete Vermögen überwiegend in Aktien (38,59%) und Schuldverschreibungen (34,93%) angelegt. Der Rest verteilte sich auf Guthaben bei Kreditinstituten (7,01%), Immobilien (5,43%), Darlehen und Kredite (0,81%) und sonstige Vermögenswerte (13,23%). 30,02% des Veranlagungsvolumens wurde – nach Absicherungsgeschäften – in fremder Währung gehalten.
Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter folgendem Link.

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FMA-Bericht Asset Management im 1. Quartal 2021: Verwaltetes Fondsvermögen österreichischer Investmentfonds leicht gestiegen

Zum Ende des 1. Quartals 2021 wurden in österreichischen Investmentfonds Vermögenswerte von rund € 209 Mrd.[1] verwaltet. Somit erhöhte sich das Fondsvermögen im Vergleich zum Vorquartal um 3,2 % bzw. € 6,5 Mrd. Gegliedert nach Veranlagungsstrategien wurden zum 31.3.2021 € 93 Mrd. in Mischfonds, € 61,2 Mrd. in Rentenfonds, € 37,7 Mrd. in Aktienfonds,  € 10,2 Mrd. in Immobilienfonds, € 5,9 Mrd. in kurzfristigen Rentenfonds, € 0,6 Mrd. in Private Equity Fonds sowie € 0,4 Mrd. in sonstigen Fonds verwaltet. Dies geht aus dem heute veröffentlichten „FMA-Bericht Asset Management im 1. Quartal 2021“ hervor.
Zum Stichtag waren in Österreich 14 Kapitalanlagegesellschaften[2] (KAG) und 53 Alternative Investmentfonds Manager[3] (AIFM) zugelassen, die zum einen 890 „Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren“ (OGAW) aufgelegt hatten, zum anderen 1.121 Alternative Investmentfonds (AIF). Nach Veranlagungsstrategie kategorisiert teilen sich diese in 1.124 Misch-, 424 Renten-, 323 Aktien-, 52 kurzfristige Rentenfonds, 31 Private Equity Fonds, 18 Immobilienfonds sowie 39 sonstige Fonds. Davon sind 97 Fonds Nachhaltigkeitsfonds nach dem österreichischen Umweltzeichen 49 (UZ49). Die Gesamtanzahl der österreichischen Fonds verringerte sich im Vergleich zum Vorquartal um sieben Fonds.
Aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) waren Ende des 1. Quartals 7.496 OGAW(-120 im Vergleich zum Vorquartal) und 1.613 AIF (-123 im Vergleich zum Vorquartal) ausländischer KAG und AIFM zum Vertrieb in Österreich notifiziert. Nach Herkunftsländern sind dabei insbesondere Luxemburg, Irland, Deutschland und Frankreich hervorzuheben. Der Rückgang steht vorrangig mit dem zum Jahreswechsel erfolgten Brexit in Zusammenhang.
Den gesamten „FMA-Bericht Asset Management im 1. Quartal 2021“ finden Sie als Download auf der FMA-Website unter folgendem Link.
Rückfragehinweis für Journalisten:
MMag. Annemarie Bauer, Bakk.

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