Konzessionserteilung

mit Bescheid vom 22.06.2021 wurde der LifeTree Asset Management GmbH (FN 540838a) die Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2018 erteilt. Sie ist mit Beitritt zur Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen GmbH (AeW) vom 05.08.2021 zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung, der Portfolioverwaltung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis j WAG 2018 berechtigt.

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UAB Finolita Unio: Bank of Lithuania entzieht dem E-Geldinstitut die Konzession

Die Bank of Lithuania als zuständige Aufsichtsbehörde in Litauen hat die FMA informiert, dass dem E-Geldinstitut „UAB Finolita Unio“, das in Österreich im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätig ist, per 8.6.2021 die Konzession aufgrund schwerer Verstöße gegen die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entzogen wurde. Mit dem Entzug der Konzession ist auch die Dienstleistungsfreiheit der UAB Finolita Unio in Österreich beendet.
Bezüglich weiterer Details zum Konzessionsentzug wird auf die Website der Bank of Lithuania verwiesen.

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Konzessionserteilung

Mit Bescheid vom 13.04.2021 wurde der Yana Investment Partners GmbH (FN 555620p) die Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2018 erteilt. Sie ist mit Eintragung in das Firmenbuch und Beitritt zur Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen GmbH (AeW) vom 01.05.2021 zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis d, h und j WAG 2018 berechtigt.

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Konzessionserteilung

Mit Bescheid vom 15. Februar 2021 wurde der Bitpanda Financial Services GmbH (FN 551181k) die Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2018 erteilt. Sie ist mit Eintragung in das Firmenbuch und Beitritt zur Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen GmbH (AeW) ab 27. Februar 2021 zur gewerblichen Erbringung der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a, c bis e, i und j WAG 2018 berechtigt.

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Konzessionserweiterung

Der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH wurde die Zusatzkonzession zur Erbringung der Dienstleistung der individuellen Portfolioverwaltung gemäß § 4 Abs. 6 iVm § 4 Abs. 4 Z 1 AIFMG und zur Erbringung der Nebendienstleistungen der Anlageberatung sowie Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, gemäß § 4 Abs. 4 Z 2 lit. a und c AIFMG im Hinblick auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis j WAG 2018 erteilt.

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