Offener Brief von FMA und 24 weiteren europäischen Aufsichtsbehörden und Nationalbanken betreffend die Umsetzung des Basel III-Rahmenwerks

Die Europäische Kommission bereitet derzeit einen Legislativvorschlag zur Umsetzung der letzten Teile des in Reaktion auf die weltweite Finanzkrise von 2007 bis 2010 global vereinbarten Basel III-Rahmenwerks für die Bankenregulierung vor. In diesem Zusammenhang wenden sich insgesamt 25 hochrangige Vertreter von europäischen Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken, darunter Helmut Ettl, Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie Robert Holzmann, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, in einem gemeinsamen offenen Brief an die für diesen Legislativvorschlag zuständigen Vertreter der Europäischen Kommission, Kommissarin Mairead McGuinness und Generaldirektor John Berrigan.
In ihrem Brief mahnen Bankenaufseher und Notenbanker nachdrücklich eine in allen Aspekten vollständige, zeitnahe und konsequente Umsetzung des Basel III‑Rahmenwerks in der EU ein. Sie sprechen sich für eine sowohl dem Wortlaut als auch der Intention entsprechende Umsetzung des global vereinbarten Rahmenwerks und somit gegen jedwede Verwässerung aus, da sich gerade jetzt in der Pandemie zeigt, dass widerstandsfähigere Banken die Realwirtschaft auch in Krisenzeiten deutlich besser unterstützen können.
Konkret bezieht sich der Appell auf drei Bereiche: (i) eine einfache und transparente Umsetzung des Output-Floors für interne Modelle unter Berücksichtigung aller in der EU geltenden Eigenmittelanforderungen, (ii) eine zur Gänze Basel III-konforme Umsetzung des neuen, risikosensitiveren Kreditrisikostandardansatzes sowie (iii) einen weitestgehenden Verzicht auf EU-spezifische Abweichungen vom global vereinbarten Basel III-Rahmenwerk.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

Bestandübertragung

Bestandsübertragung von der American Security Life Insurance Company Ltd. auf die YOUPLUS Assurance AG
Die American Security Life Insurance Company Ltd. mit Sitz in Austrasse 14, 9495 Triesen, Liechtenstein, beabsichtigt, ihren gesamten Lebensversicherungsbestand im Wege einer Verschmelzung auf die YOUPLUS Assurance AG mit Sitz in Austrasse 14, 9495 Triesen, Liechtenstein, zu übertragen.
Nach den Angaben der liechtensteinischen Aufsichtsbehörde sind davon auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Österreich betroffen.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

Bestandübertragung

Bestandübertragung von der Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft auf die Provinzial Rheinland Versicherung AG.
Die Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft mit Sitz Provinzial-Allee 1, 48159 Münster, Deutschland, beabsichtigt, ihren gesamten Nicht-Lebensversicherungsbestand auf die Provinzial Rheinland Versicherung AG mit Sitz in Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf, Deutschland, zu übertragen.
Es ist davon auszugehen, dass auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Österreich betroffen sind.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

Warnhinweis der Banque de France über falsche Investments – Identitätsverwendung der Capital Bank Grawe Gruppe AG

Die Banque de France (ACPR – Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution) in Frankreich informierte am 12.08.2021 über einen Betrug zu falschen Investments unter dem link https://market.capitalbk-france.com unter der Verwendung der Identität der Capital Bank Grawe Gruppe AG.
Die Banque de France empfiehlt, in die amtlichen Register, schwarzen Listen und Warnungen der ACPR und AMF (”Autortè des Marchès Financiers“) sorgfältig einzusehen und sich systematisch zu vergewissern, dass die Person oder Firma, die etwas anfordert, berechtigt ist, diese Produkte (Bankprodukte oder -dienstleistungen, Versicherungsverträge oder Finanzprodukte)anzubieten.
Für Details wird auf die Public Note der Banque de France verwiesen:https://www.abe-infoservice.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

ESMA Stellungnahmen zu aktuellen Anlegerschutz-Themen

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) veröffentlicht drei Stellungnahmen zu aktuellen Investor Protection Themen: Die Ergebnisse der Common Supervisory Action 2020 zur

Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) Geeignetheitsprüfung,
Special Purpose Acquisition Company (SPACs) und
Payment for Order Flows (PFOF).

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

Eintritt des Einlagensicherungsfalls bei der AutoBank AG

Die FMA hat der AutoBank AG mit Sitz in 1100 Wien, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3 per Mandatsbescheid vom 30.07.2021 gemäß § 70 Absatz 2 Z 4 Bankwesengesetz (BWG) mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs zur Gänze untersagt.
Aufgrund dieser Entscheidung erfolgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind und daher der Einlagensicherungsfall im Sinne des § 9 Z 2 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) ausgelöst wurde. Die AutoBank AG ist gemäß § 8 Absatz 1 ESAEG Mitglied der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.
Gemäß § 13 Absatz 1 ESAEG in Verbindung mit § 59 Z 8 lit. c) hat eine Sicherungseinrichtung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eintritt eines Sicherungsfalls bei einem ihrer Mitgliedsinstitute jedem Einleger dieses Mitgliedsinstituts einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten.
Unter gedeckten Einlagen gemäß § 7 Absatz 1 Z 5 ESAEG sind erstattungsfähige Einlagen (wie beispielsweise Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu einer Höhe von 100.000 Euro oder Gegenwert in fremder Währung pro Einleger bei einem Mitgliedsinstitut, sowie die zeitlich begrenzten gedeckten Einlagen gemäß § 12 ESAEG zu verstehen.
Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H ist bereits mit der AutoBank AG in Kontakt und bereitet die Abwicklung der ordnungsgemäßen Auszahlung vor.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

IPM Systematic Macro Fund (Ireland), Teilfonds des Umbrellafonds IPM Global Fund plc

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen des ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „IPM Systematic Macro Fund (Ireland)“, Teilfonds des Umbrellafonds „IPM Global Fund plc“, welcher vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „IPM Informed Portfolio Managment AB“ verwaltet wird, in Österreich untersagt.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

MCP Private Capital Fund IV SCSp und MCP Private Capital (Feeder) Fund IV SCSp

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Ziffer 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „MCP Private Capital Fund IV SCSp” und „MCP Private Capital (Feeder) Fund IV SCSp”, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „Mirabella Malta Limited“ verwaltet werden, in Österreich untersagt.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

Bestandübertragung von der UNIQA poisťovňa, a.s. auf die UNIQA pojišťovna, a. s.

Die UNIQA poisťovňa, a.s. mit Sitz Krasovského 15, 851 01 Bratislava, Slowakei, beabsichtigt, ihren gesamten Nicht-Lebensversicherungsbestand und Lebensversicherungsbestand im Wege einer Verschmelzung auf die UNIQA pojišťovna, a. s. mit Sitz in Evropská 136/810, 160 12 Prag 6, Tschechische Republik, zu übertragen.
Nach den Angaben der slowakischen Aufsichtsbehörde sind davon auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Österreich betroffen.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

Bestandübertragung von der ONVZ Aanvullende Verzekering N.V. auf die OOM Global Care N.V.

Die ONVZ Aanvullende Verzekering N.V. mit Sitz De Molen 66, 3995 AX Houten, Niederlande, beabsichtigt, Teile ihres Nicht-Lebensversicherungsbestandes auf die OOM Global Care N.V. mit Sitz in Jan Thijssenweg 2, 2289 AA Rijswijk, Niederlande, zu übertragen.
Nach den Angaben der niederländischen Aufsichtsbehörde sind davon auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Österreich betroffen.
Gemäß § 31 Abs 2 VAG 2016 besteht ein Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

Bestandübertragung von der Yarden Uitvaartverzekeringen N.V. auf die Dela Natura- en levensverzekeringen N.V.

Die Yarden Uitvaartverzekeringen N.V. mit Sitz in Transistorstraat 10, 1322 CE, Almere, Niederlande, beabsichtigt, ihren gesamten Lebensversicherungsbestand im Wege einer Verschmelzung auf die Dela Natura- en levensverzekeringen N.V. mit Sitz in Oude Stadsgracht 1, 5611 DD, Eindhoven, Niederlande, zu übertragen.
Nach den Angaben der niederländischen Aufsichtsbehörde sind davon auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Österreich betroffen.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

Aktualisierung der ESMA Q&A

Am 28.05.2021 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA eine Aktualisierung der Q&A (Questions & Answers) zu MiFID II / MiFIR Anlegerschutz-Themen:

Bestmögliche Durchführung
Eignung und Angemessenheit
Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation
Aufzeichnungspflichten
Unabhängige Anlageberatung
Emissions- und Platzierungsgeschäft
Vorteile iZm Research
Berichtspflichten
Informationen zu Kosten und Gebühren (1 neue Q&A)
Angemessenheit / komplexe Finanzinstrumente
Kundeneinstufung
Inducements
Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten durch Drittlandfirmen 
Anwendung der MiFID II nach dem 03. Jänner 2018, einschließlich Fragen zur verspäteten Umsetzung
Andere Themen
Product Governance
Produktintervention
MiFID Themen für den Vertrieb von Instrumenten, die dem BRRD Abwicklungsregime unterliegen

Die vorliegenden ESMA Q&A sind auf folgender Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar. Die ESMA Q&A sollen eine einheitliche Aufsichtspraxis im Hinblick auf die Anwendung von MiFID II und MiFIR iZm Anlegerschutz-Themen gewährleisten und richten sich gleichermaßen an die zuständigen Aufsichtsbehörden sowie an die beaufsichtigten Unternehmen. Hierbei werden Fragen der allgemeinen Öffentlichkeit, der Marktteilnehmer sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden zur praktischen Anwendung von MiFID II und MiFIR beantwortet.
Die ESMA Q&A sind nur in englischer Sprache verfügbar. Die Inhalte sind nicht abschließend und stellen keine neuen Regelungen dar. Die Q&A werden seitens ESMA laufend ergänzt und erforderlichenfalls aktualisiert.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Bezugnahme ist das Datum der Veröffentlichung bei jedem Kapitel und bei jeder Frage angeführt. Neuere Q&A’s werden mit *new* in roter Schrift gekennzeichnet.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…

Zweigniederlassung der Credendo − Excess & Surety SA in Österreich

Die Credendo − Excess & Surety SA mit Sitz in Roger Vandendriesschelaan 18, 1150 Sint-Pieters-Woluwe, Belgien beabsichtigt die Gründung einer Zweigniederlassung in Österreich.
Die Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung lautet:
Niederlassung der Credendo − Excess & Surety SA
Wohllebengasse 4
1040 Wien
Österreich
Mit Wirkung ab 01.06.2021 soll dann eine Namensänderung von „Credendo − Excess & Surety“ auf „Credendo − Guarantees and Specialty Risks“ erfolgen.
Die Hauptbevollmächtigte Daniela Roussenova ist an der Geschäftsanschrift erreichbar.
Betrieben werden sollen die Zweige 14 (Kredit), 15 (Kaution), 16 (Verschiedene finanzielle Verluste) und 23a (Nicht-Lebensrückversicherung) gemäß Anlage A des VAG 2016.

[Read More at FMA Austria, Austrian Financial Regulator…] […]

Read More…